17.03.2023
Der Genehmigungsvorbehalt muss abgeschafft werden
Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Medizinalcannabis
Kristine Lütke MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion
Ob Epilepsie, Multiple Sklerose oder Morbus Crohn: Bei all diesen Krankheiten – das wissen wohl die Wenigsten – kann auch Medizinalcannabis zur Linderung für schmerzgeplagte Patientinnen und Patienten beitragen. Doch Medizinalcannabis führt nach wie vor ein Schattendasein. Die Hürden für den Zugang zur Therapie mit medizinischem Cannabis sind nach wie vor hoch.
Außerdem haftet Medizinalcannabis ein schlechtes Image an – getrieben durch die gescheiterte Prohibitions-Politik der vergangenen Jahrzehnte. Das muss sich ändern: Medizinisches Cannabis muss raus aus der Schmuddelecke – denn es ist ein hochpotentes Phytoarzneimittel, das Patientinnen und Patienten viel Leid ersparen könnte. Jetzt ist die Politik gefragt!
Lange war nicht klar, welche richtungsweisenden Entscheidungen der Gemeinsame Bundesausschuss in Bezug auf Medizinalcannabis treffen wird. Seit dem 15. März 2023 wissen wir: Patientinnen und Patienten können sich Medizinalcannabis ohne neue Hürden verschreiben lassen. Denn der G-BA erschwert die Versorgung mit medizinischem Cannabis nicht weiter. Auch Hausärztinnen und -ärzte dürfen weiterhin Cannabis als Medizin verschreiben. Im Gespräch war hier, dass künftig nur noch Facharztpraxen Rezepte für Medizinalcannabis ausstellen dürfen. Das hätte schwerkranke Patientinnen und Patienten im schlimmsten Fall sogar auf den Schwarzmarkt treiben können – davor hatte ich bereits im Vorfeld massiv gewarnt.
Wahre Wunderwaffe im Kampf gegen viele Krankheiten
Denn Medizinalcannabis könnte sich als wahre Wunderwaffe im Kampf gegen viele Krankheiten erweisen. Dazu gehört es auch, den Genehmigungsvorbehalt komplett abzuschaffen. Zwar dürfen Krankenkassen die Genehmigung für medizinisches Cannabis künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen ablehnen, dennoch ist klar: Nur, wenn der Genehmigungsvorbehalt in Gänze abgeschafft wird, machen wir Medizinalcannabis insgesamt attraktiver – gerade mit Blick auf die Patientinnen und Patienten!
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