Das geplante Lobbyregistergesetz: Mehr Transparenz im Bundestag

Dr. Matthias Bartke MdB, Sprecher der SPD-Fraktion für den Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Grundsätzlich gilt, dass Lobbyismus als Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staates gehört. Dabei sind Lobbyisten keineswegs nur Konzerne und Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen. Lobbyisten sind beispielsweise auch Umwelt- und Sozialverbände, die ihre sozialen und ökologischen Interessen in Gesetzgebungsverfahren durchsetzen wollen.

Auch wenn die Interessenvertretung durch Lobbyisten absolut legitim ist, so ist das Unbehagen in der Öffentlichkeit hierüber in den vergangenen Jahren jedoch zunehmend gestiegen. Es entstand immer mehr der Eindruck von intransparenten und illegitimen Mauscheleien.

Das anstehende Lobbyregistergesetz soll dem entgegenwirken. Denn Lobbyismus im politischen Bereich ist nur dann unbedenklich, wenn er für die Öffentlichkeit transparent ist und nach klar definierten Regeln erfolgt. Dies wird das von uns geplante Gesetz gewährleisten. Vorgesehen ist künftig eine Registrierungsplicht in einem Lobbyregister. Sie gilt für all diejenigen, die Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten ausüben und so am Willens- und Entscheidungsprozess des Bundestages mitwirken.

Die Lobbyisten müssen alle wesentlichen Angaben zu ihrer Tätigkeit in dem Register öffentlich machen. Dazu gehören die Nennung ihrer Auftraggeber, die Beschreibung ihrer Tätigkeiten, die Offenlegung ihrer finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung sowie ihrer Zuwendungen und Zuschüsse. Verstöße gegen diese Offenlegungspflichten oder falsche Angaben werden geahndet. Interessenvertretung darf nur auf Basis eines anerkannten und öffentlich zugänglichen Verhaltenskodex erfolgen. Dieser Kodex muss Grundsätze der Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität definieren. Und er muss bei Verstößen ein öffentliches Rügeverfahren vorsehen.

 

Lobbyregister muss auch für Bundesministerien gelten

Bei einer Kontaktaufnahme mit Abgeordneten müssen Lobbyisten ihre Auftraggeber und deren Anliegen benennen. Erfolgshonorare für ihre Tätigkeit sind künftig verboten.

Die allermeisten Gesetze werden aber nicht vom Bundestag, sondern von den Bundesministerien initiiert. Und auch dort sind die Lobbyisten aktiv. Das Lobbyregister-Gesetz müsste daher auch für die Bundesregierung gelten. Das war bislang eigentlich auch Konsens innerhalb der Großen Koalition. Bis zur Sommerpressekonferenz der Bundeskanzlerin. Darin führte die Kanzlerin aus, dass sie keinen Bedarf für ein Lobbyregister der Bundesregierung sähe.

Diese Position ist ausdrücklich nicht die Position der SPD. Vizekanzler Olaf Scholz machte bereits deutlich, dass er persönlich der Auffassung sei, dass die Regelungen des Lobbyregisters „selbstverständlich für die Regierung auch gelten sollten“. Ich werde mich in den anstehenden parlamentarischen Beratungen zum Lobbyregister-Gesetz dafür einsetzen, dass es doch noch gelingt, den Geltungsbereich auf die Bundesministerien auszuweiten.

 

Formulierungshilfe vom Bundesinnenministerium reicht nicht

Wir wollen ein Lobbyregister, das den Namen auch verdient – wir wollen keinen zahnlosen Tiger.

Das Bundesinnenministerium hat eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag des eingebrachten Gesetzentwurfes vorgelegt, der den Anforderungen eines wirksamen Lobbyregisters nicht genügt. Zwar soll das Register nun auch für die Bundesregierung gelten. Aber es sollen sich nur Lobbyisten eintragen müssen, die Einfluss auf Minister und Staatssekretäre nehmen. Jeder Fachkundige weiß aber, dass Lobbyisten vor allem versuchen, Einfluss auf Ministerialbeamte zu nehmen. Deshalb müssen natürlich auch diese Lobbyisten registrierungspflichtig sein.

Die SPD-Fraktion fordert überdies den ‘exekutiven Fußabdruck‘: Die Beteiligung von Lobbyisten an der Gesetzgebung im Ministerium muss genau dokumentiert werden. Dazu gehört die Öffentlichmachung von Dienstleistungen Dritter und die Veröffentlichung von eingegangenen Stellungnahmen. Dass das federführende Ressort in der Bundesregierung den Bedarf hierfür nach zehn Jahren und drei öffentlichen Anhörungen immer noch nicht anerkennt, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Dennoch bin ich insgesamt zuversichtlich, dass wir mit der Union noch eine Einigung über ein gutes Lobbyregistergesetz hinbekommen.


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