Sebastian Hofmann

Die Rahmenbedingungen für den Absatz von Arzneimitteln in Deutschland ändern sich. Für neue Wirkstoffe gibt es verschärfte gesetzliche Vorgaben zur Preisbildung. Für Generika ist eine Reform in Planung: Karl Lauterbach will für höhere Preise sorgen. In beiden Marktsegmenten bricht die Politik mit Grundsätzen.

Die Anbieter von Arzneimitteln müssen prüfen, ob ihre Geschäftsmodelle für den Absatz in Deutschland zu den neuen Rahmenbedingungen passen. Das könnte Auswirkungen auf das Angebot und damit auf die Versorgung mit Arzneimitteln haben. Weitere Entwicklungen erhöhen die Unwägbarkeiten. Die Industrie startet 2023 in eine ungewisse Zukunft.

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Dr. Robert Paquet

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung untersucht. Das Anliegen ist zweifellos richtig, da –  wie das Amt betont – eine „qualitativ hochwertige“ Hilfsmittelversorgung für „viele Menschen Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ sei und weil der entsprechende Markt vielfältig und unübersichtlich ist. Das BAS hat seine Erkenntnisse und Empfehlungen am 10.10.2022 in einem „Sonderbericht“ veröffentlicht[1] und – nach eigenen Angaben „systematisch“[2] – große Defizite in der Qualität der Hilfsmittelversorgung festgestellt.

Die im Zuständigkeitsbereich des BAS liegenden Kassen hätten keine ausreichende …

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Sebastian Hofmann

In einem ersten Beitrag (AMNOG ade?) wurde erläutert, wie das Bundesgesundheitsministerium bei innovativen Arzneimitteln sparen will. Der zweite Teil analysiert nun das neue Anreizsystem und mögliche Folgen für das Angebot der Hersteller. Nach Abschluss der Gesetzgebung stellt sich insbesondere die Frage: Wie steht es um das Privileg „bei neuen Arzneimitteltherapien: alles und zwar sofort“?

Deutschland geht erneut ins Risiko bei der Verfügbarkeit neuer Arzneimittel, diesmal jedoch ohne doppelten Boden. Im Jahr 2010 kombinierte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) eine scharfe Kostendämpfung bei neuen Arzneimitteltherapien mit zwei Anreizen für die Hersteller: ein …

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19.09.2022

AMNOG ade?


Sebastian Hofmann

Das alte AMNOG hat ausgedient. Deutschland verliert ein Privileg. Der Vergleichs-Preis der GKV wird zum zentralen Kriterium. Verhandlungen werden entwertet. Es tut sich eine Lücke auf: Wer sorgt dafür, dass Patienten zurückgezogene Arzneimittel erhalten?

Mit der Stellungnahme des Bundesrates beginnt das parlamentarische Verfahren zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. In einer verbalen Großtat nimmt die Länderkammer ihre (industriellen) Landeskinder in Schutz und fordert den Bundestag auf, die forschende Pharma-Industrie aus dem Spargesetz herauszuhalten. Diese Forderung ist so heroisch wie banal. Gesundheitspolitische Gesetze passieren den Bundesrat stets so, wie sie vom Bundestag beschlossen wurden – …

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Dr. Christopher Hermann

Die Erbringung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) als neue Leistung der GKV hat mittlerweile trotz teilweise widriger Voraussetzungen rechtlich umfassend Marktreife erlangt. Damit steht – theoretisch – dem Siegeszug der „Apps auf Rezept“ im ersten Gesundheitsmarkt sowohl bei Patientinnen und Patienten als auch bei Ärztinnen und Ärzten nichts mehr im Weg. In welchem Umfang das Solidarsystem der GKV alsbald vermehrt für neue DiGA-Leistungen aus den Garagen von Startups oder den Digitallaboren von Big-Data-Unternehmen tatsächlich einzustehen hat, bleibt mindestens so lange höchst spekulativ, wie im System Dynamik und Beharrungstendenzen gleichermaßen wirkmächtig wahrnehmbar

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Dr. Robert Paquet

Vor rund vier Wochen hat der Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seinen Bericht zur „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“ vorgelegt[1]. Über die spröden Botschaften des „Executive Summary“ hinaus wurde öffentlich daraus bisher wenig zur Kenntnis genommen. Dabei sind die Klagen der Evaluationskommission über eine unzureichende Datenlage beim Pandemie-Monitoring bzw. ihre Vorschläge zu einem besseren Datenmanagement weitgehend Konsens, jedenfalls unter Fachleuten. Ob die Politik daraus irgendwelche Konsequenzen zieht, ist dagegen offen; sie lässt sich bekanntlich ungern auf der Basis harter Daten „evaluieren“. Dann hat sich die

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Nicole Stelzner, Daniel Schaffer

Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Deutschland.  Bei Frauen ist Brustkrebs die mit Abstand am häufigsten diagnostizierte Krebsform.  Zugleich rücken spätestens seit Veröffentlichung der Stellungnahme des Corona-Expertenrats im Juni 2022  zu möglichen Pandemieszenarien im Herbst und Winter, wieder die Auswirkungen von Coronaschutzmaßnahmen auf die allgemeine gesundheitliche Versorgungssituation in den Fokus. Daraus resultiert mit Blick auf die Versorgung von Brustkrebs die Frage, ob die Coronapandemie zu einer Verschärfung einer eigentlich guten Versorgungssituation geführt hat? Oder existierten bereits vor der Pandemie Versorgungshürden, die zusätzlich verschärft wurden?

 

Versorgung von Brustkrebspatientinnen während der

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Dr. Robert Paquet

Die Diskussion über eine „große Krankenhausreform“ ist inzwischen im Stadium des „Wünsch-Dir-Was“ angekommen: Alle Beteiligten und Interessierten vertreten nur noch die Elemente, die gerade ihren Interessen nutzen. Die Monopolkommission (MK)[1] hebt sich hier wohltuend ab. Sie bemüht sich um eine umfassende Perspektive und vertritt dabei einen wettbewerblichen Ansatz. Letztlich geht es ihr um eine grundlegende Finanzreform für die Krankenhäuser.

Dieser Teil des Gutachtens wird z.T. in der Presse nur sehr verkürzt wahrgenommen bzw. in der „Szene“ bewusst ignoriert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beklagt beispielsweise den „extrem wettbewerblichen Geist“ des Gutachtens.[2] …

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Dr. Christopher Hermann

Die Ampelkoalition ist im November 2021 mit dem netten Slogan „Mehr Fortschritt wagen“ angetreten. Im Hinblick auf den in ihrem Koalitionsvertrag (KOV) gebotenen bunten Strauß an beabsichtigter Gesundheits- und Pflegepolitik stellt sich unmittelbar die Frage: Aber wo geht sie hin? Offeriert werden eine Vielzahl unterschiedlichster gewichtiger oder weniger gewichtiger Vorhaben, die in der Geschichte der KOV in der Berliner Republik zwar quantitativ ihresgleichen suchen, strukturell aber insgesamt wenig auffallen. Was vor mehr als 30 Jahren im ersten KOV mit knappsten Ansagen für vier folgende Regierungsjahre begann, wird mittlerweile in seitenlangen

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Dr. Jens Baas, Dennis Chytrek

Die Digitalisierung ist auf dem Vormarsch. Gegenwärtig sind es vor allem Plattformanbieter, die die Entwicklungen vorantreiben. Als Wachstumsbranche und mit seiner Bedeutung für die Menschen wird die Gesundheitswirtschaft im Zentrum der Veränderungen stehen. Rollenmodelle, Geschäftsprozesse und Wertschöpfungsketten verändern sich durch die Digitalisierung. 79 Autoren stellen in dem Buch „Gesundheit im Zeitalter der Plattformökonomie“ dar, wie sie sich die Zukunft der Digitalisierung vorstellen. Herausgeber ist Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse. Die Sicht der Krankenkassen beleuchtet er gemeinsam mit seinem Co-Autor Dennis Chytrek in diesem Beitrag, einer Vorabveröffentlichung aus dem Buch,

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Dr. Robert Paquet

Das allgemeine Wohlwollen, mit dem das IGES-Gutachten zur Erweiterung des ambulanten Operierens (AOP-Katalog) [1] aufgenommen wurde, verdeckt vorläufig die dahinterstehenden Konflikte. Die Krankenkassen wollen vor allem Geld sparen und viele Leistungen von den Krankenhäusern in den ambulanten Bereich umlenken. Auch die niedergelassenen Ärzte wollen den Krankenhäusern Leistungsbereiche abjagen, aber die Vergütung soll sich für sie lohnen. Die Krankenhäuser sehen ihre Rettung – angesichts sinkender Fallzahlen – in der weiteren (am besten generellen) Öffnung für die fachärztliche Behandlung, aber mit der Vorstellung, dass sie selbst darüber entscheiden, was sie ambulant oder

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Dr. Robert Paquet

Was der Koalitionsvertrag der Ampel zu den „Rechten der Patientinnen und Patienten“ sagt, bleibt weit hinter dem Stand der Diskussion zurück. Der Schwerpunkt liegt bei institutionellen Veränderungen. Dabei ist die stellvertretende Artikulation und Wahrnehmung von Patienteninteressen bereits weit verbreitet. Ihre positive Wirkung für die Patienten bleibt jedoch begrenzt. Eigentliches Ziel müsste die Stärkung der Patienten im Sinne von mehr Selbstbewusstsein und Gesundheitskompetenz sein, direkt in der Behandlungssituation und im Versorgungsgeschehen. Je mehr das gelingt, umso mehr könnte das um sich greifende Beirats- und Beauftragtenwesen in den Hintergrund treten. In dieser

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