Dr. Robert Paquet

Die AfD im Deutschen Bundestag wirkt seit über einem Jahr auch im Gesundheitsausschuss mit. Dabei stellt sich die Frage: Gibt es eine Gesundheitspolitik der AfD? – Ihre entsprechenden Aktivitäten in Plenum und Ausschuss waren bisher unspektakulär und weitgehend „angepasst“. Das ist vielleicht das Überraschendste. Offenbar hat die Partei ihr gesundheitspolitisches Kernthema noch nicht gefunden und es fehlt ihr ein konsistenter Rahmen für das Themenfeld. Ihre Positionen wirken wie herausgepickt aus den Programmen anderer Parteien. Für die politikwissenschaftliche Analyse ist allerdings bemerkenswert, dass sich die Ausschussmitglieder ernsthaft um parlamentarische Professionalisierung bemühen.

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Prof. Dr. Nils C. Bandelow, Johanna Hornung

Gesundheitsminister Spahn verfolgt eine Strategie der zunehmenden Verstaatlichung von Kompetenzen im BMG, aktuell durch seine polarisierenden Änderungsanträge zum TSVG bzw. EDIR. Dies ähnelt stark den Entwicklungen des französischen Etatismus, das noch 2000 als bestes Gesundheitssystem gekürt wurde – und danach mit Finanz- und Qualitätsproblemen abstürzte. Ist Deutschland dabei, diesem Weg zu folgen? Wann lässt sich mehr Staat im Gesundheitswesen wissenschaftlich rechtfertigen und wann sind Selbstverwaltung und Wettbewerb effizienter?

 

Aktuelle Entwicklungen der Hierarchisierung im deutschen Gesundheitswesen

Die für das deutsche Gesundheitswesen zentralen Strukturen der Selbstverwaltung, die Entscheidungen durch Verhandlung meist …

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Dr. Robert Paquet

Ein gutes Jahr nach der Regierungsbildung zeichnet sich in der Gesundheitspolitik ein neues Muster ab. Minister Spahn regiert mit sehr persönlichen Akzenten und zieht alle Handlungsfäden an sich. Das verändert auch das Verhalten der Akteure in der Selbstverwaltung und der Lobbyszene. Nur noch das Zentralgestirn ist entscheidend. Von seinen Strahlen hängen Wohl und Wehe ab. In diesem Politikfeld zeigt sich eine Tendenz zur „höfischen Gesellschaft“[1].

Minister haben Macht. Das gilt auch in demokratischen Gesellschaften. Dabei ist bezeichnend, wie sie ihre Macht einsetzen. Das ist eine Frage des Stils und der …

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Dr. Robert Paquet, Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geht in die heiße Phase: Am 13. Februar 2019 führt der Gesundheitsausschuss des Bundestags die bereits zweite öffentliche Anhörung durch. Die Aufregung in der (Fach-) Öffentlichkeit – etwa um Mindestsprechstunden – sollte dabei nicht den Blick verstellen, dass das Gesetzeswerk eben nicht „nur“ Fragen des „Terminservice“ anpackt, sondern auch etliche weitere versorgungsrelevante Aspekte – und das nicht nur im Kleingedruckten. Angesichts eines emsig neue Initiativen vorbringenden Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat sich das TSVG längst zu dem Versorgungsgesetz dieser Legislaturperiode (so der Minister selbst) gemausert.

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Dr. Robert Paquet

‚Auch die besten PKV-Tarife können der GKV das Wasser nicht reichen.‘ Das war als frohe Botschaft für den Jahreswechsel gedacht. In einer Studie wurden PKV und GKV nach über 100 „Mindestkriterien“ verglichen, die formal dem GKV-Leistungskatalog nachgebildet wurden. Dabei wird nicht nur suggeriert, alle diese Kriterien seien lebensnotwendig, sondern von der Soziotherapie bis hin zur stationären Versorgung gehen alle Leistungsbereiche ungewichtet mit dem gleichen Punktwert in die Bewertung ein. Bei diesem Hase-und-Igel-Spiel konnte die PKV nur verlieren. Das Fazit der GRÜNEN fällt jedoch bemerkenswert milde aus: Angepeilt wird ein evolutionäres

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Jürgen Graf, Dr. Christopher Hermann

„Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben.“ – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dieses Leitmotiv für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) des Bundesgesundheitsministers auf der BMG-Homepage greift die Tonlage aus der Bürgerversicherungsdebatte hinsichtlich einer vermeintlichen Schlechterstellung von GKV-Versicherten auf und verspricht entsprechende Abhilfe. Selbst wenn man unterstellt, dass das Gesetz im Sinne seiner formulierten Zielstellung

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Prof. Dr. Tilman Sauerbruch

Prävention findet derzeit kaum gesundheitspolitische Aufmerksamkeit. Umso bedeutsamer sind die Entscheidungen der Selbstverwaltung. Im Juli entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die „Allgemeine Gesundheitsuntersuchung“ leicht verändert als Regel-Check-up fortzuführen. Die internistischen Fachdisziplinen haben diese lange geplante Revision im Vorfeld aus ärztlicher Sicht diskutiert. Eine kritische Analyse zeigt nicht nur Licht und Schatten, sondern auch gesundheitspolitischen Handlungsbedarf. 

 

Die Entwicklung

In Deutschland haben gesetzlich Versicherte seit knapp 30 Jahren die Möglichkeit, sich ab dem 36. Lebensjahr alle zwei Jahre einer allgemeinen Gesundheitsuntersuchung („Check-up 35“) zu unterziehen. Ziel ist eine möglichst frühe, komplikationsarme Entdeckung …

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Dr. Robert Paquet

Finanzinvestoren steigen in die Trägerschaft von MVZs ein und bilden Ketten. Besonders die Zahnärzte sind seit der Möglichkeit von fachgruppengleichen MVZ-Gründungen betroffen und reagieren alarmiert. Der Stand der Dinge wird beschrieben. Die daran anschließenden Befürchtungen dargestellt. Kritisch reflektiert werden die diskutierten Problemlösungen. Die Bundesregierung reagiert ungnädig auf entsprechende Fragen, stellt sich unwissend und will über Konsequenzen eigentlich (noch) gar nicht reden. Ob man was und wie viel tun muss, ist zur Zeit in jeder Hinsicht unklar.

 

Brisante Entwicklungen

Aktueller könnte das Thema gar nicht sein. Die Zahnärzte sind umgetrieben …

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Dr. Timm Genett

Beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem ihre Arbeit aufgenommen. Bis Ende 2019 soll sie Vorschläge zur Reform der ärztlichen Vergütungen in GKV und PKV vorlegen. SPD-Gesundheitspolitiker erhoffen sich von dieser Kommission offenbar Impulse für eine einheitliche Gebührenordnung – im Vorgriff auf ihr Ziel einer „Bürgerversicherung“. Indes sind die wesentlichen Argumente gegen die bestehende Dualität der Gebührenordnungen nicht haltbar. Weder hat diese eine „Zwei-Klassen-Medizin“ begünstigt noch ist sie für Versorgungsmängel im ländlichen Raum verantwortlich. Ebenso schlecht begründet ist auch die These einer dualitätsinduzierten Überversorgung Privatversicherter. Eine

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Dr. Robert Paquet, Dipl.-Pol. Robin Rüsenberg

Seit dem 23. Juli liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) vor. Das TSVG bildet zusammen mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) das aktuelle gesetzgeberische BMG-Dreigestirn, das die großen Linien des Koalitionsvertrages umsetzen soll. Minister Jens Spahn hat die wesentliche Rationale des TSVG eindeutig umrissen: „Wir werden mit einem Bündel an Maßnahmen auf die zu langen Wartezeiten für GKV-Patienten reagieren“ (Spahn 2018a). Und: „Ich bin der festen Überzeugung, zufriedene Patienten bekomme ich nur mit zufriedenen Ärzten“ (Spahn 2018b). Der 144-seitige

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Dr. Robert Paquet

Die Maßnahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) müssen zum größten Teil von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Angesichts einer auch ansonsten wenig überzeugenden Finanzierungspolitik für die Soziale Pflegeversicherung wird das viele Betroffene überfordern. Die Koalition hat darauf bisher keine Antwort. Mit dem Konzept des „Sockel-Spitze-Tauschs“ gibt es jedoch eine kreative Lösung, mit der vor allem die GRÜNEN, inzwischen aber auch SPD-Politiker liebäugeln. Aber auch die Fixierung des „Eigenanteils“ und die Übertragung der „Mehrkosten“ auf die Pflegeversicherung haben einen Preis. Es geht nicht nur um höhere Beitragssätze, sondern auch um Fehlanreize und neue

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Dr. Robert Paquet

Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des RSA hat nach dem Sondergutachten zur Evaluation im Juni 2018 auch das Gutachten zu den regionalen Verteilungswirkungen des RSA vorgelegt. Geklärt werden sollten die Unter- und Überdeckungen auf regionaler Ebene, die auch beim aktuellen Morbi-RSA verbleiben. Für sie sollte der Beirat ggf. eine Ergänzung des Ausgleichsverfahrens entwickeln. Um es kurz zu machen: Der Beirat sieht Handlungsbedarf und tastet sich mit seinem eingeübten Zahlenspiel zu einer recht komplexen Lösung voran. Der folgende Beitrag versucht, diesen Argumentationsgang nachzuvollziehen. Auch wenn man sich der Logik des Gutachtens

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