Prof. Roger Jaeckel

Mit dem Instrument der Qualitätsverträge hat die Gesundheitspolitik bereits seit 2016 den Versuch unternommen, mittels selektiver Vertragsgestaltung zwischen Krankenkassen und Krankenhausträgern einen neuen Impuls zur Intensivierung des Versorgungswettbewerbs in der stationären Behandlung zu setzen. Was ist aus diesem qualitätsorientierten Steuerungsansatz zwischenzeitlich geworden und welche künftigen Perspektiven tun sich für die potenziellen Vertragspartner auf, eigene Akzente bei der Weiterentwicklung der Versorgungs- und Behandlungsqualität im Krankenhaus zu setzen? Mit zwei Teilbeiträgen wird diesen Fragen nachgegangen, wobei zunächst eine reformpolitische Rückschau erfolgt, unter welchen Vorgaben das Instrument der Qualitätsverträge entstanden ist und welche

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Dr. Robert Paquet

Fast 400 Seiten dick mit 44 Beiträgen und 79 Autorinnen und Autoren. Das gibt ein „dickes Brett“. In der vergangenen Wahlperiode habe die Digitalisierung im Gesundheitswesen Fortschritte gemacht. „Zunehmend tut sich etwas!“ Vor allem die Plattformökonomie verändere die Rollenmodelle, Geschäftsprozesse und Wertschöpfungsketten im Gesundheitswesen. Darum müsse man sich kümmern. Das schreibt Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK) und Herausgeber des Bandes „Gesundheit im Zeitalter der Plattformökonomie“ zur Begründung der Veröffentlichung. „Diese Zukunft gilt es zu gestalten und nicht zu erleiden.“ Diese Botschaft habe man den Autorinnen und Autoren des

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Im US-Bundesstaat Massachusetts trat am 1. Juli 2009 ein neues Gesetz für die Arzneimittelversorgung in Kraft – das so genannte „Sunshine Law“.  Mit der Einführung des „Sunshine Laws“ sind pharmazeutische Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, alle Leistungsauszahlungen an Ärzte personenbezogen zu veröffentlichen (z.B. Spenden, Beratungshonorare, Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen). Eine Studie von Chao und Larkin[1] untersucht, welche Auswirkungen die Einführung des US-Gesetzes auf das ärztliche Verschreibungsverhalten von Arzneimitteln hat und vergleicht hierbei Phasen vor und nach der Verabschiedung des Gesetzes. Die Erkenntnisse der Studie könnten in eingeschränkter Form auch auf Deutschland

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Thomas Meißner

Von September 2022 an müssen alle Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten tarifgebunden bezahlen. Wird dem nicht nachgekommen, erhalten die Einrichtungen keinen Versorgungsvertrag mit der GKV – so ist es im Gesundheitsversorgungsentwicklungsgesetz (GVWG) beschlossen. Bis spätestens 31. März 2022 sind alle Pflegeeinrichtungen aufgefordert, den Landesverbänden der Pflegekassen mitzuteilen, ob von September an entweder ein Tarifvertrag, kirchliche Tarifverträge (AVR) oder die von den Landesverbänden veröffentlichten Durchschnittswerte für die Entlohnung der Mitarbeiter in Pflege und Betreuung maßgeblich sind. Was das für die Pflegeeinrichtungen und die Betreuung der Patienten bedeutet: ein Rück- bzw. Ausblick zum Thema.

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Der anhaltende und zunehmende Kostendruck der Pflegeheime treibt den Privatisierungstrend in der Pflege weiter an. Seit 1999 stieg die Anzahl der Pflegeplätze in privater Trägerschaft um 128 %[1]. Immer mehr Pflegeheime in Deutschland entscheiden sich für eine private Trägerschaft[2]. Diese Entwicklungen lassen sich auch in den USA beobachten. Zunehmend wechseln dort Pflegeheime von einer nicht-profitorientierten (d.h. freigemeinnützigen) Trägerschaft in eine profitorientierte (d.h. private) Trägerschaft.

Die Auswirkungen dieser Entwicklungen – vor allem im Hinblick auf die Versorgungsqualität – sind bislang unklar gewesen. Eine Studie[3] untersucht erstmalig anhand …

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Die Situation in deutschen Krankenhäusern aufgrund von Corona ist derzeit kaum händelbar. Die steigende Anzahl an Hospitalisierungen durch COVID-19 Patienten sorgt für eine erhöhte Bettenauslastung und damit auch für eine zunehmende Überlastung des medizinischen Personals. Es stellt sich die Frage, wie Krankenhäuser während einer Pandemie für die Gewährleistung einer guten Patientenversorgung am besten reagieren sollten. Eine mexikanische Studie [1] untersucht Krankenhausstrukturdaten aus dem „Schweinegrippe“-Pandemiejahr 2009 und gibt Handlungsempfehlungen zur Verhinderung von hohen Sterblichkeitsraten in Krankenhäusern während einer Pandemie.

Für die Gewährleistung einer guten Versorgungsqualität ist es entscheidend, dass genug medizinisches …

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23.12.2021

Höchstbeträge für DiGA

Trends

Pia Maier

Seit Oktober 2020 können Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), also digitale Medizinprodukte, die das BfArM geprüft und gelistet hat, von Ärztinnen und Ärzten zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. DiGA haben vor der Listung ihren positiven Versorgungseffekt nachgewiesen, oder tun dies auf einer aussichtsreichen Grundlage im ersten Jahr der Zulassung. Ab dem 13. Monat gilt ein Vergütungsbetrag – ein verhandelter Preis zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband (GKV-SV).

Für diesen Verhandlungsprozess lag bereits eine Rahmenvereinbarung nach § 134 Absatz 4 und 5 SGB V vor, erste Verhandlungen laufen auf dieser Grundlage bereits. Doch damit …

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Deutschland steht vor der Herausforderung, dem zunehmenden Anstieg an Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren gerecht zu werden. Hierbei stellt sich nicht nur die Frage nach der Verfügbarkeit von ausreichend Pflegeplätzen, sondern auch nach der Entwicklung und Gewährleistung einer angemessenen Versorgungsqualität in Pflegeheimen. Durch die zunehmende Nachfrage und hohe Auslastung in Pflegeheimen wird sich die Wettbewerbsdynamik am Pflegemarkt verändern. Es steht daher die Überlegung im Raum, dass durch die zunehmende Nachfrage nach Pflegeplätzen ein reduzierter Wettbewerb unter den Pflegeheimen entsteht, der die Versorgungsqualität in der Pflege verschlechtert. Eine Studie [1] aus

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Dr. Robert Paquet

Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) vom 22. März 2020 schien das jahrelange Hickhack zwischen den Kassen(arten) um den RSA beendet zu sein. Durch die Ergänzung der vollständigen Morbiditätsorientierung mit mehreren Kompromiss-Elementen (Regionalkomponente, Risikopool, Manipulationsbremse etc.) wurde ein fairer Ausgleich angestrebt. Doch im Untergrund rumort es weiter. Zum Beispiel bemühen sich die AOKen, die durch die Regionalkomponente belastet werden, um deren Abschaffung etc. Aber auch jenseits der Revisionsbemühungen zum FKG gibt es zunehmende Unsicherheiten. Vor allem die sogenannte Manipulationsbremse erschwert die mittelfristige Finanzplanung. Und dann kommt auch noch der Einfluss von Corona

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Benjamin Berndt

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) gilt als technischer Kern des Wettbewerbssystems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – meist unsichtbar, kompliziert, unabdingbar und als kassenspezifisches Spezialthema ein wenig außerhalb des üblichen gesundheitspolitischen Diskurses. Er rückt meist nur in den Fokus, wenn der sonst so gut geölte Apparat der Krankenkassen nicht so läuft wie erhofft.

Jener Maschinenraum der GKV befindet sich aktuell in der größten Generalüberholung seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2009. Denn die bereits seit Sommer 2019 breit diskutierte Reform des Risikostrukturausgleichs wurde im März vergangenen Jahres beschlossen und befindet sich mitten in …

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Pia Maier

Die Rahmenvereinbarung zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) liegt nun vor, und damit sind die Details der Verhandlungen der Vergütung mit den Kassen gesetzt. Der Kern der Vereinbarung ist die Frage, woran der Vergütungsbetrag bemessen wird. Die Rahmenvereinbarung gibt hier wenig vor, die Richtung jedoch ist klar: Es geht um Evidenz.

Fast ein Jahr nach dem Beginn der Verhandlungen wissen die Hersteller von DiGA nun, wie sich die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über den Vergütungsbetrag gestalten werden. Der Vergütungsbetrag ist der Preis, den die Kassen ab dem 13. Monat dauerhaft für …

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In Zeiten von steigenden Kapazitätsauslastungen auf deutschen Intensivstationen stellt sich zunehmend die Frage nach einer bedarfsgerechten Versorgung für Intensivpatienten. Hohe Personalschlüssel müssen für die Betreuung von Intensivpatienten vorgehalten werden. Eine Aufgabe, die angesichts des herrschenden Pflegepersonalmangels schwierig zu bewältigen ist. Krankenhäuser sind dazu übergegangen, neben Intensivstationen und Normalstationen einen dritten Stationstyp einzuführen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Intermediate Care Station“ (IMC-Station), auf die Intensivpatienten mit einem weitreichend stabilen Gesundheitszustand überwiesen werden können, bevor sie auf eine Normalstation verlegt werden. Damit gelingt es Krankenhäusern, Intensivpatienten eine bedarfsorientierte Versorgung zu

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