Prof. Dr. Christoph Straub

Noch vor der Sommerpause will Gesundheitsminister Jens Spahn drei Gesetze auf den Weg bringen. Die zwei wichtigsten Themen aus Sicht der BARMER, nämlich eine rasche Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, kurz Morbi-RSA, und die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung, sind noch nicht dabei. Dabei wären dies die dringendsten Handlungsfelder, um einen fairen Wettbewerb und eine exzellente Versorgung von Patientinnen und Patienten dauerhaft zu ermöglichen.

Allein im Jahr 2017 waren die Reserven der Krankenkassen um etwa 3,15 Milliarden Euro auf insgesamt 19,2 Milliarden Euro gestiegen. Deshalb sollen die Kassen nun auf Wunsch des …

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Dr. Stefan Etgeton

Zum Standardrepertoire berufsmäßiger PKV-Apologeten gehört die Behauptung, auch die private Krankenversicherung (PKV) sei eine Solidargemeinschaft, da hier Gesunde für Kranken einstünden. Munter reproduzierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die These kürzlich in der Sendung „Hart aber fair“. Allein, auch die quasi ministerielle Weihe vermag nicht, das Postulat in Wahrheit umzuwandeln. Es ist schlicht falsch! Denn Solidarität ohne Sozialausgleich macht keinen Sinn.

Noch stärker als beim Ausgleich zwischen Jungen und Alten oder Gesunden und Kranken ist in der Bevölkerung der Rückhalt für das in der Beitragssystematik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verankerte Prinzip, dass …

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Dr. med. Christian Messer

Der Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Reform des Psychotherapeutengesetzes vom Sommer 2017 ist ein Strukturreformgesetz des Gesundheitswesens. Basierend auf der Einführung eines neuen, generalistischen, approbierten Heilberufs auf dem Niveau eines klinischen Psychologen soll sich in allen Sektoren des Gesundheitswesens ein neues psychologisches Versorgungssystem mit vielfältigen spezialisierten Gebieten entfalten und ohne Einhaltung bisheriger Grenzen weiterentwickeln. Dabei soll dieser neuartige Heilberuf gesetzliche Zuständigkeit für alles Psychische und Psychosomatische erhalten.

Dieses welt- und europaweit einmalige Projekt ist weder evaluiert, noch in seinen Auswirkungen erfassbar, geschweige denn finanziert.

Motiviert scheint dieses Strukturreformprojekt durch berufspolitische

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Dr. med. Martina Wenker

Die medizinische Perspektive eines verantwortungsvollen Umgangs mit Cannabis weist zwei grundsätzlich unterschiedlich zu bewertende Aspekte auf. Auf der einen Seite liegen positive wissenschaftliche Ergebnisse zum Nutzen cannabinoidhaltiger Medikamente für bestimmte, klar definierte Indikationsbereiche vor, wie Spastiken, Übelkeit und Erbrechen, insbesondere als Begleitsymptome einer Chemotherapie bei Tumorpatienten, Anorexie und Kachexie, chronische Schmerzsymptomatik und mit schwacher Evidenz auch für die symptomatische Behandlung von Erkrankungen, wie Tourette-Syndrom oder Morbus Parkinson. Vor diesem Hintergrund wurde medizinisches Cannabis mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 10. März 2017 in Deutschland auf

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Maria Klein-Schmeink MdB

Psychische Erkrankungen treffen heutzutage viele Menschen – oft auch ganz unerwartet. In Deutschland leidet jedes Jahr rund jeder dritte Erwachsene an mindestens einer psychischen Störung. Immer mehr Menschen benötigen aufgrund einer psychischen Krise oder einer schweren psychischen Störung schnelle Hilfe und Therapie. Dies wirkt sich dabei auch auf das Berufsleben aus. Psychische Erkrankungen stehen an zweiter Stelle der häufigsten Ursachen für betriebliche Fehlzeiten und führen zu deutlich längeren Krankschreibungen als körperliche Krankheiten. Auch für den Bezug von Erwerbsminderungsrenten gelten psychische Erkrankungen als die Hauptursache. Damit verbunden ist ein besonders hohes

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Dr. Robert Paquet

Am 25. April hat der Bundestags-Ausschuss für Gesundheit eine öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten – Doppelverbeitragung abschaffen“ (Bundestags-Drucksache 19/242) durchgeführt. Anlass für den Streit sind Auswirkungen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GKV-GMG). Seit 2004 müssen Versicherte auch auf Versorgungsbezüge Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Da die Einzahlungen in der Ansparphase (jedenfalls zum großen Teil) schon aus Einkommen erfolgten, die der Beitragspflicht unterlagen, ist von einer „Doppelverbeitragung“ die Rede. Betroffen sind rund sechs Millionen Menschen. Zudem führte die gesetzliche Änderung dazu, dass die …

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Ulrike Elsner

Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG – setzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine für alle Beitragszahler bedeutsame Koalitionsvereinbarung um: die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das ist nicht nur für die Beitragszahler eine gute Nachricht. Es ist auch eine gute Nachricht für das System, nimmt es doch in Zukunft auch die Arbeitgeber mit der hälftigen Beteiligung wieder stärker in die Verantwortung für Kostensteigerungen und die weitere Gestaltung des Gesundheitswesens.

Beitragsentlastungen soll es auch für Selbständige geben. Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich selbständig Tätige wird um die Hälfte auf künftig …

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Prof. Dr. Andrew Ullmann MdB

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet über das Wohl und Wehe von über 70 Mio. gesetzlich Versicherten. Ins Leben gerufen wurde er 2004 unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Das Gremium besteht aus Vertretern der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie der gesetzlichen Krankenkassen zusammen mit drei sog. unparteiischen Mitgliedern. Der G-BA legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung erstattungsfähig sind und beschließt Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich. Der Einfluss dieses Gremiums ist dabei in den letzten Jahren immer weiter gewachsen und damit auch die Zahl seiner Kritiker.

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Dr. Andreas Gassen

Die gesetzliche Krankenversicherung sitzt aktuell auf einem Finanzpolster von 28 Milliarden Euro. Dennoch begrenzen die Krankenkassen für wesentliche Leistungsbereiche das Geld, das sie für die Behandlung ihrer Versicherten zur Verfügung stellen. Doch einem unbegrenzten Bedarf der Patienten an ärztlichen Leistungen kann keine budgetierte Vergütung der Ärzte gegenüber stehen. Vor allem, wenn die Politik gleichzeitig von diesen mehr Arbeitszeit fordert.

Einem geradezu unendlichen Leistungsversprechen der Krankenkassen steht seit Jahren ein begrenzter Finanzbetrag gegenüber. Die Folge: Die Ärzte haben aktuell rund jede zehnte Leistung, die sie im Bereich der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erbracht …

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Dr. Jens Baas

Über 90 Mal fällt im Koalitionsvertrag der neuen Regierung das Wort „Digitalisierung“. Politik, Industrie und Gesellschaft haben durch sie in den vergangenen Jahrzehnten einen grundlegenden Strukturwandel erlebt. Dennoch gibt es in Deutschland auf diesem Feld großen Nachholbedarf. Oftmals ersetzen Phrasen konkrete Taten.

Im Gesundheitsbereich hängt die Entwicklung der digitalen Möglichkeiten besonders weit hinterher. Das hat auch Gesundheitsminister Jens Spahn erkannt und will sich diesem Thema vorrangig widmen. Fakt ist: Daten verändern die Welt. Und zwar auch in der Gesundheitsversorgung. TK-Versicherte können schon heute vieles digital erledigen, etwa durch die Übermittlung …

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Sebastian Baumann

Seit fast einem Jahr liegt der Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Systemischen Psychotherapie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. In sieben Diagnosebereichen wurde der Nutzen festgestellt. Drei Bereiche braucht es für die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem ist Systemische Therapie immer noch nicht als Kassenleistung aufgenommen, die Beratungen dazu gehen bereits ins sechste Jahr.

Im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben ist eine Entscheidung nach drei Jahren. Für die im Koalitionsvertrag geplante Straffung der Abläufe im G-BA liefert der Umgang mit Systemischer Therapie eine hervorragende Begründung. …

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Kordula Schulz-Asche

Angesichts des demographischen Wandels und der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zeigt sich, dass die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form der Zukunft nicht gewachsen ist – weder für die gute Versorgung Pflegebedürftiger, für die Entlastung ihrer Angehörigen noch für eine angemessene Finanzierung guter Pflegefach- und Hilfskräfte. Zwar erhalten mehr Menschen Leistungen der Pflegeversicherung, aber Tariferhöhungen und die notwendige Verbesserung der Pflegequalität belasten die Pflegebedürftigen in immer stärkerem und nicht planbarem Maße.

 

Die letzten drei Regierungskoalitionen haben leider gezeigt, dass zu spät und zu wenig getan wurde. Leider gibt auch der neue …

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