Dr. Robert Paquet


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MVZ stehen im ambulanten Bereich – immer noch neuartig – als institutionelle Leistungserbringer der Tradition der personellen Leistungserbringer gegenüber. Das macht sie zur Projektionsfläche für viele Hoffnungen (z.B. auf mehr integrierte Versorgung oder eine Verbesserung der Angebote im ländlichen Raum), aber auch für Befürchtungen (z.B. im Hinblick auf einen Vertrauensverlust im Arzt-Patient-Verhältnis oder eine „Industrialisierung“ der Versorgung). Auch das Kassenarztrecht und die Bedarfsplanung „fremdeln“ noch mit dieser neuen Form der Versorgungsorganisation. Einige Hinweise zum Entwicklungsbedarf gibt das vom BMG beauftragte Rechtsgutachten, über das im ersten Teil der Analyse berichtet wurde.

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Seit mehr als 15 Jahren gibt es Medizinische Versorgungzentren (MVZ). Diese neue Organisationsform der Versorgung ist ungemein erfolgreich, obwohl der Gesetzgeber immer wieder an den Gründungs-Bedingungen geschraubt hat. Von Beginn an gab es Widerstände der ärztlichen Traditionalisten, die am Idealbild der inhabergeführten Einzelpraxis festhalten. Inzwischen gibt es eine Trägervielfalt bei den MVZ, darunter auch Kapitalgesellschaften und Finanzinvestoren. Das alarmiert die Kritiker des Modells erneut. Sie warnen nicht nur allgemein vor einer fortschreitenden „Ökonomisierung“ des Gesundheitswesens[1], sondern befürchten die direkte Einflussnahme der Eigentümer auf die Versorgungsentscheidungen der MVZ-Ärzte. Vor diesem Hintergrund

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Seit Jahrzehnten ist die intersektorale bzw. integrierte Versorgung (IV) Thema von Koalitionsverträgen und gesundheitspolitischen Sonntagsreden. Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind jedoch noch lange nicht so förderlich, wie man danach meinen sollte. Das liegt auch daran, dass die Regeln von Politikern und den Akteuren der Selbstverwaltung gemacht werden. Praktiker der Versorgung haben in dieser Diskussion dagegen meistens keine Stimme. Diesem Mangel will das Buch von Ursula Hahn/Clarissa Kurscheid (Hrsg.): „Intersektorale Versorgung – Best Practices – erfolgreiche Versorgungslösungen mit Zukunftspotenzial“ entgegenwirken.

Mit 28 Beispielen konkreter Integrationsprojekte wird gezeigt, dass es trotz aller Widrigkeiten …

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Helmut Hildebrandt, Vorstandsvorsitzender der OptiMedis AG, hat zusammen mit 18 Koautoren einen Vorschlag für die Neuorientierung des deutschen Gesundheitssystems vorgelegt: „Integrierte Versorgung als nachhaltige Regelversorgung auf regionaler Ebene“[1]. Im ersten Teil wird vor allem eine Kritik geliefert: Seit 20 Jahren habe die Einführung von (wettbewerblichen) Selektivverträgen die Idee der Integrierten Versorgung (IV) nicht wesentlich vorangebracht. Im zweiten Teil wird aus einem Perspektivwechsel auf die regionale Ebene der Vorschlag für einen neuen Anlauf unternommen. Die Autoren sind sich der Herausforderung bewusst: Ihr Ansatz würde „das Gesundheitswesen in Deutschland gravierend verändern“ (Langfassung,

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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat am 13. August die Ergebnisse ihrer Kommission „Zukunft der Sozialversicherungen: Beitragsbelastung dauerhaft begrenzen“ vorgestellt[1]. Ereignis und Botschaft fielen weitgehend dem Sommerloch zum Opfer. Den Rest haben die dominierenden Nachrichten zur Corona-Pandemie überdeckt. Was noch „rüberkam“, war die (wenig überraschende) zentrale Forderung, das Renteneintrittsalter mit der steigenden Lebenserwartung weiter zu erhöhen (was sich auch auf Kranken- und Pflegeversicherung positiv auswirken würde). Aber auch für die anderen Sozialversicherungszweige gab es bemerkenswerte Vorschläge. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die Kranken- und Pflegeversicherung.

Wahltarife in der

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Es ist zwar noch nicht vom BMG offiziell veröffentlicht. Aber das Ende 2019 beim IGES-Institut bestellte „ökonomische Gutachten zum Apothekenmarkt“ ist inzwischen bekannt geworden. Eine detaillierte Auftragsbeschreibung liegt nicht vor[1]. Ziel des BMG war jedoch, eine empirische Argumentationshilfe für den Weg des Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) zur „Gleichpreisigkeit“ der Rx-Arzneimittel zu bekommen. Die im Gutachten „Analyse der Auswirkungen einer veränderten Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf den Apothekenmarkt“ basiert auf einer Beschreibung der gegenwärtigen Situation. Sie ist das „Referenz-Szenario“ für Modellrechnungen bei „partieller Aufgabe der Preisbindung nur für ausländische Versandapotheken“ und einem Boni-Verbot

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In der vergangenen Woche hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen gesundheitspolitischen Antrag in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 19/21881). Die Überschrift benennt das Ziel: „Gesundheitsregionen: Aufbruch für mehr Verlässlichkeit, Kooperation und regionale Verankerung in unserer Gesundheitsversorgung“. Die Krankenkassen sollen danach motiviert werden, „Gesundheitsregionenverträge“ für eine „populationsorientierte Versorgung“ abzuschließen. Dafür sollen sie mit Sonderzahlungen aus dem Gesundheitsfonds belohnt werden.

 Neue Konzepte für die Gesundheitspolitik können die Diskussion beleben. Der Regional-Ansatz der GRÜNEN wirft jedoch mehr Fragen auf als er beantwortet. Zum Beispiel: Was soll der (ökonomische) Inhalt solcher Verträge sein? Warum …

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Am 31. August 1990 wurde der „Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag“ unterzeichnet. 30 Jahre später zeigt sich, dass das untergegangene Gesundheitssystem der DDR einige Elemente enthielt, die man heute der „integrierten Versorgung“ zurechnen würde[1]. Die Abwicklung der Polikliniken, der Dispensaires und des Betriebsgesundheitswesens schien damals selbstverständlich; unter dem dominierenden Eindruck der materiellen Mängel dieser Einrichtungen wurde ihr strukturelles Potential meist nicht mehr erkannt. Die ideologische und ökonomische Übermacht des „Westens“ führte bis auf wenige Ausnahmen (in Brandenburg

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Mit dem am 29. Juli vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zwei Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Die Einführung einer „Digitalen Rentenübersicht“ (dort genannt „säulenübergreifende Renteninformation“, S. 93) und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (S. 51). Außerdem geht es um ein transparentes Verfahren bei der Zulassung und Vergütung von Rehabilitationseinrichtungen für die gesetzliche Rentenversicherung. Die Regelungen zu den Sozialwahlen geben Anlass, erneut über den Sinn der Selbstverwaltung nachzudenken: Der Staat

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Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat am 26. Juni in Berlin einen ersten Entwurf für ihr neues Grundsatzprogramm vorgestellt[1]. Es soll beim Parteitag im November beschlossen werden. Titel ist: „‘…zu achten und zu schützen…‘ -VERÄNDERUNG SCHAFFT HALT.“ Der Programmteil zu „Gesundheit und Pflege“ (ab S. 33) findet sich im Kapitel „Zusammen leben“ und enthält insgesamt 16 laufende Nummern (201-216). Die antikapitalistischen und sozialromantischen Wurzeln der Partei schlagen hier voll durch: Die zwei Seiten (von insgesamt 58) leben von der Kritik an der angeblichen Renditeorientierung der Gesundheitsversorgung und setzen auf staatliche

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Inzwischen wird in der Debatte die Frage lauter, wem die erfolgreiche Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland zu verdanken ist. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat dazu ein Positionspapier vorgelegt[1]: „Lehren aus der Pandemie für eine gute Krankenhauspolitik“. Darin wird erklärt, die Krankenhäuser hätten den Kern der systemsichernden Infrastruktur gebildet und zudem viele Patienten in Ambulanzen betreut. Sie seien der „zentrale Ankerpunkt“ in der gesundheitsbezogenen Daseinsfürsorge. Aus diesen Feststellungen leitet die DKG weitreichende Forderungen ab, bis hin zu einer „grundlegenden Reform der medizinischen Versorgung“, in deren Mittelpunkt natürlich die Krankenhäuser stehen sollen.

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Politiker, Journalisten, Wissenschaftler und die Bevölkerung sind sich über eine Folge der Corona-Krise einig: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bekommt einen enormen Entwicklungsschub. Aber auch schon vor der Krise war das Thema eine Herzensangelegenheit von Minister Spahn, die viele seiner neuen Gesetze mitgeprägt hat. Ziemlich früh hat er dafür im BMG eine neue Abteilung eingerichtet. Das Thema hat jedoch eine lange Vorgeschichte, die mit der elektronischen Datenverarbeitung in der Sozialversicherung in den siebziger Jahren beginnt.

Wenn man Literatur und Presse verfolgt, findet sich unter dem Rubrum Digitalisierung ein Sammelsurium ganz unterschiedlicher …

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