Dr. Robert Paquet


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Weil der Risikostrukturausgleich (RSA) die Verteilung der finanziellen Zuweisungen an die einzelnen Kassen bestimmt, wird sein Mechanismus von allen Beteiligten mit Argusaugen beobachtet. Dabei ist dieser Mechanismus inzwischen überaus kompliziert geworden: Die hierarchisierten Morbiditätsgruppen haben anspruchsvolle medizinische Definitionen und Validitätskriterien. Für Krankengeld, Prävention und Verwaltungskosten gibt es Sonderregelungen. Durch das „Faire Kassenwahlgesetz“ (FKG) kamen der Regionalfaktor und die Manipulationsbremse sowie der Risikopool hinzu. Die besondere Berücksichtigung der Erwerbsminderungsrentner ist dagegen weggefallen. Dementsprechend hat jede Kasse und auch jede Kassenart besondere Wünsche und Vorstellungen, wie die Lenkung der Finanzströme verändert werden

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In diesem Jahr findet zum 12. Mal die Sozialwahl statt (Stichtag 31.5.2023). Sie trägt insoweit eine Besonderheit mit allgemeinpolitischer Bedeutung, als sie erstmals in Deutschland Online-Wahlen ermöglicht. In einem Modellprojekt, das nur Krankenkassen offenstand, haben Kassen, bei denen eine Urwahl stattfindet, dieses Verfahren vorbereitet. Beteiligt sind neben den sechs Ersatzkassen sechs Betriebskrankenkassen, eine Innungskrankenkasse (BIG direkt gesund) sowie zwei Ortskrankenkassen (AOK Hessen und AOK plus). Online-Wahlen sind dabei zunächst nur für die Versichertenseite vorgesehen (Seite 218). Zu diesem Anlass ist nun ein Buch[1] erschienen, in dem vor allem die

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Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Qualität der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung untersucht. Das Anliegen ist zweifellos richtig, da –  wie das Amt betont – eine „qualitativ hochwertige“ Hilfsmittelversorgung für „viele Menschen Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ sei und weil der entsprechende Markt vielfältig und unübersichtlich ist. Das BAS hat seine Erkenntnisse und Empfehlungen am 10.10.2022 in einem „Sonderbericht“ veröffentlicht[1] und – nach eigenen Angaben „systematisch“[2] – große Defizite in der Qualität der Hilfsmittelversorgung festgestellt.

Die im Zuständigkeitsbereich des BAS liegenden Kassen hätten keine ausreichende …

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Am 13. Oktober fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ statt[1]. Damit soll ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Dezember 2021 umgesetzt werden, der den Bundestag verpflichtet, wirksame Vorkehrungen gegen eine Benachteiligung von Behinderten in einer Triage-Situation gesetzlich zu regeln. Die Debatte zeigt: Ob Beschluss und Gesetz die Rechtslage tatsächlich verbessern, ist zweifelhaft.

Zu befürchten ist dagegen mindestens, dass das Gericht eine Regelungsdynamik in Gang gesetzt hat, die das Gesundheitswesen auf Jahre hinaus beschäftigen wird. Denn Diskriminierung kann im Medizinsystem ubiquitär …

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Gesundheitsminister Lauterbach hat versprochen, bis Ende März 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Finanzierung der GKV künftig abgesichert werden soll. Im Hinblick auf diesen Termin arbeiten die Verbände des Gesundheitswesens an Lösungsvorschlägen. Am 22. August hat des IKK e.V. ein Konzept vorgelegt. Es enthält erstmals Ansätze, die über die Standardforderungen der Kassen hinausgehen und eine gewisse Kreativität verraten. Leider sind sie im Ergebnis überwiegend untauglich und bleiben im Kern verzagt.

Gleichzeitig sucht das Finanzministerium händeringend nach Vorschlägen für Sparmaßnahmen und quantifizierbare Effizienzpotentiale. Sie sollen im Schätzerkreis den Forderungen der Kassen …

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Vor rund vier Wochen hat der Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seinen Bericht zur „Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“ vorgelegt[1]. Über die spröden Botschaften des „Executive Summary“ hinaus wurde öffentlich daraus bisher wenig zur Kenntnis genommen. Dabei sind die Klagen der Evaluationskommission über eine unzureichende Datenlage beim Pandemie-Monitoring bzw. ihre Vorschläge zu einem besseren Datenmanagement weitgehend Konsens, jedenfalls unter Fachleuten. Ob die Politik daraus irgendwelche Konsequenzen zieht, ist dagegen offen; sie lässt sich bekanntlich ungern auf der Basis harter Daten „evaluieren“. Dann hat sich die

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Die Diskussion über eine „große Krankenhausreform“ ist inzwischen im Stadium des „Wünsch-Dir-Was“ angekommen: Alle Beteiligten und Interessierten vertreten nur noch die Elemente, die gerade ihren Interessen nutzen. Die Monopolkommission (MK)[1] hebt sich hier wohltuend ab. Sie bemüht sich um eine umfassende Perspektive und vertritt dabei einen wettbewerblichen Ansatz. Letztlich geht es ihr um eine grundlegende Finanzreform für die Krankenhäuser.

Dieser Teil des Gutachtens wird z.T. in der Presse nur sehr verkürzt wahrgenommen bzw. in der „Szene“ bewusst ignoriert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beklagt beispielsweise den „extrem wettbewerblichen Geist“ des Gutachtens.[2] …

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Die Gesundheitsszene wartet gespannt auf den nächsten Anlauf zu einem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Die Diskussion dazu ist geprägt durch Lauterbachs gescheiterten Entwurf von Anfang März. Diese Selbstbeschränkung wird der Größe der Probleme nicht gerecht. Schon mittelfristig laufen die Sozialversicherungen auf eine massive finanzielle Krise zu. Der Koalitionsvertrag hält dafür keine Lösungen bereit. Durch neue Leistungsversprechen werden die Finanzierungslücken sogar noch größer. Aber vor allem durch die demographische Entwicklung zieht sich die Schlinge mittelfristig zu. Auch in der Sozialpolitik ist daher eine „Zeitenwende“ nötig. Einige Lebenslügen und Tabus der Finanz- und Sozialpolitik müssen

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Fast 400 Seiten dick mit 44 Beiträgen und 79 Autorinnen und Autoren. Das gibt ein „dickes Brett“. In der vergangenen Wahlperiode habe die Digitalisierung im Gesundheitswesen Fortschritte gemacht. „Zunehmend tut sich etwas!“ Vor allem die Plattformökonomie verändere die Rollenmodelle, Geschäftsprozesse und Wertschöpfungsketten im Gesundheitswesen. Darum müsse man sich kümmern. Das schreibt Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK) und Herausgeber des Bandes „Gesundheit im Zeitalter der Plattformökonomie“ zur Begründung der Veröffentlichung. „Diese Zukunft gilt es zu gestalten und nicht zu erleiden.“ Diese Botschaft habe man den Autorinnen und Autoren des

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Das allgemeine Wohlwollen, mit dem das IGES-Gutachten zur Erweiterung des ambulanten Operierens (AOP-Katalog) [1] aufgenommen wurde, verdeckt vorläufig die dahinterstehenden Konflikte. Die Krankenkassen wollen vor allem Geld sparen und viele Leistungen von den Krankenhäusern in den ambulanten Bereich umlenken. Auch die niedergelassenen Ärzte wollen den Krankenhäusern Leistungsbereiche abjagen, aber die Vergütung soll sich für sie lohnen. Die Krankenhäuser sehen ihre Rettung – angesichts sinkender Fallzahlen – in der weiteren (am besten generellen) Öffnung für die fachärztliche Behandlung, aber mit der Vorstellung, dass sie selbst darüber entscheiden, was sie ambulant oder

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Was der Koalitionsvertrag der Ampel zu den „Rechten der Patientinnen und Patienten“ sagt, bleibt weit hinter dem Stand der Diskussion zurück. Der Schwerpunkt liegt bei institutionellen Veränderungen. Dabei ist die stellvertretende Artikulation und Wahrnehmung von Patienteninteressen bereits weit verbreitet. Ihre positive Wirkung für die Patienten bleibt jedoch begrenzt. Eigentliches Ziel müsste die Stärkung der Patienten im Sinne von mehr Selbstbewusstsein und Gesundheitskompetenz sein, direkt in der Behandlungssituation und im Versorgungsgeschehen. Je mehr das gelingt, umso mehr könnte das um sich greifende Beirats- und Beauftragtenwesen in den Hintergrund treten. In dieser

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Dr. Robert Paquet

Im Zuge der Koalitionsverhandlungen ist der Bericht des „Beirats Pakt ÖGD“, der am 28. Oktober dieses Jahres dem noch amtierenden Gesundheitsminister Spahn übergeben wurde[1], etwas untergegangen. Er dürfte aber künftig eine Rolle spielen, weil im Koalitionsvertrag der neuen Regierung explizit darauf Bezug genommen wird. Dort heißt es: „Auf der Grundlage des Zwischenberichts stellen wir die notwendigen Mittel für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD bereit.“ (Randziffern 2777/8)

Was das in der Sache bedeutet, bleibt sowohl im Koalitionsvertrag als auch in dem Bericht recht offen. Dass hier ein Problem im Argen …

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