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Das Thema „Patientenorientierung“ besitzt – zumindest nach Google – eine vergleichbare Popularität, wie das Schlagwort „AMNOG“. Doch schlägt sich dies auch in einer ähnlichen regulatorischen Dichte nieder, wie wir sie im Bereich der Nutzenbewertungen sehen?

Patientenorientierung bezeichnet die Ausrichtung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen des Systems der gesundheitlichen Versorgung auf die Interessen, Bedürfnisse und Wünsche des individuellen Patienten. Sie äußert sich u.a. darin, dass der Patient im Gesundheitssystem mit seinen Interessen, Bedürfnissen und Wünschen wahrgenommen und respektiert wird, ihm mit Empathie und Takt begegnet wird, er die Leistungen erhält, die …

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„Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben.“ – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dieses Leitmotiv für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) des Bundesgesundheitsministers auf der BMG-Homepage greift die Tonlage aus der Bürgerversicherungsdebatte hinsichtlich einer vermeintlichen Schlechterstellung von GKV-Versicherten auf und verspricht entsprechende Abhilfe. Selbst wenn man unterstellt, dass das Gesetz im Sinne seiner formulierten Zielstellung

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Die Corona-Pandemie verändert die Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020. Dies schafft die Möglichkeit, auf eine Reihe großer Herausforderungen angemessen zu reagieren, aber auch Lösungsansätze für Bereiche zu entwickeln, die bisher noch keine ausreichende Beachtung gefunden haben. Während z.B. der Bereich Digitalisierung von Anfang an als Schwerpunkt eingeplant war, erfordert die neue Situation, Themen wie der Standortsicherung oder der regulatorischen Optimierung mehr Beachtung zu schenken.

 

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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Abrechnungswesens im Gesundheitswesen und der dahinterstehenden Reform des Medizinischen Dienstes wurden durch den Gesetzgeber Weichen gestellt, um die zum Teil willkürliche Prüfungspraxis aufzulösen. Es besteht die Chance tatsächlich eine andere, fairere Situation herstellen zu können und den Medizinischen Dienst wieder zu dem zu machen, was er eigentlich sein soll: Ein Medizinischer Dienst und kein Wettbewerbsinstrument der Kassen.

 Insbesondere die Reaktion der Kostenträger zeigt aber, dass es bei der Kritik an der Reform eben nicht um das Ringen um den besten Weg geht. …

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