Sven Wunderlich


Sven Wunderlich

Mit dem Entwurf einer Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Methodenbewertung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) schließt Gesundheitsminister Spahn seine Neuordnung der Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Innovationen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Vom Vorschlag des Ministers von Anfang 2019, dass künftig er selbst über die Aufnahme neuer Leistungen entscheiden kann, ist auf den ersten Blick nichts geblieben. Eine vertiefte Analyse zeigt aber, dass der Minister faktisch seinem Ziel sehr nahegekommen ist. Scheinbar werden jetzt nur Verfahrensfragen neu geregelt. Inhaltlich bleibt von der evidenzbasierten Medizin im Sozialrecht aber nur eine

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Die Bewertung von Innovationen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) scheint schicksalhaft mit dem Thema Fettabsaugung (Liposuktion bei Lipödem) verknüpft zu sein. Am selben Tag, an dem der G-BA die vom Ministerium gewünschte Einführung der Liposuktion im Plenum beschlossen hat, wurden die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) bekannt, die am 26.09.2019 in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden sollen.

Zur Historie: Im Januar hatte Gesundheitsminister Spahn das angebliche Versagen des G-BA bei der Einführung der Liposuktion als Kassenleistung zum Anlass für einen Vorstoß genommen, die Kompetenz für die …

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Der mit Spannung erwartete Gesetzgebungsvorschlag aus dem Bundesministerium für Gesundheit zu digitalen Gesundheitsanwendungen soll dafür sorgen, dass die Strukturen des deutschen Gesundheitssystems an die Dynamik der digitalen Transformation angepasst werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorschläge zielt auf die Frage, wie digitale Gesundheitsanwendungen künftig rasch in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden sollen. Die Softwarehersteller werden das begrüßen. Was kommt auf die Ärzteschaft und die Versicherten der GKV zu?

Der Referentenentwurf vom 15.05.2019 für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale Versorgung-Gesetz, DVG) sieht einen neuen expliziten Leistungsanspruch …

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Ins Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben es die Änderungsvorschläge des Gesundheitsministers zur Methodenbewertung für Innovationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht geschafft. Wer allerdings glaubte, dass mit dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) offerierten Entgegenkommen beim Thema Fettabsaugung die Sache ausgestanden ist, wird in aller Deutlichkeit eines Besseren belehrt. Am 3. April beschloss das Kabinett einen Gesetzesvorschlag zum G-BA mit unveränderter Zielsetzung: die Methodenbewertung im G-BA unter ministerielle Kontrolle zu bekommen.

Angedockt an das Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD) wurden neue Vorschläge zur Methodenbewertung im G-BA auf den Weg gebracht. Die Pläne erscheinen jetzt …

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Bisher noch inoffizielle Änderungsanträge aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zielen auf die Methodenbewertung für Innovationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll schneller werden. Aber bitte nur beim Einführen neuer Leistungen. Die Forderung nach aussagekräftigen wissenschaftlichen Daten ist dabei eher hinderlich. Deshalb soll künftig das BMG die fachlichen Kriterien für die Nutzenbewertung in einer Verordnung festlegen oder neue Leistungen gleich selbst einführen können. Ganz evidenzbasiert natürlich, solange das Ergebnis stimmt. Was ist nur aus dem Hoffnungsträger evidenzbasierte Medizin (EbM) geworden? Ein

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