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Groß ist die Euphorie noch zu Beginn der Legislaturperiode, als die Wahl des Bundesgesundheitsministers auf Karl Lauterbach fällt. Ein Wissenschaftler und Arzt – da werden die gesundheitspolitischen Themen endlich angepackt, so schwärmen Mediziner, Wissenschaftler und auch Verbände. Doch 2023 sieht der Blick auf die politische Leistung des SPD-Mannes eher traurig aus. Die großen Baustellen GKV-Finanzierung oder Pflegereform lassen weiter auf sich warten, Notfallreform – in weiter Ferne. Und bei der Krankenhausreform mischen nun die Länder kräftig mit, gemeinsam soll ein Gesetzentwurf entstehen. Mit dem Auslaufen der Pandemie droht dem Minister

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Mit der angekündigten Pflegereform stellt der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Grundpfeiler der bisherigen Pflegeversicherung auf den Kopf. Bei so viel Fokus und Bevorteilung der stationären Pflege muss es einem spa(h)nisch vorkommen, wenn man aus dem ambulanten Bereich kommt.

Auf der einen Seite macht es Sinn, Eigenanteile zu deckeln, auf der anderen Seite war immer klar, dass gerade die Pflegeversicherung keine Vollkaskoversicherung, sondern ein gedeckeltes Teilkasko-System ist. Wenn also jetzt durch eine Reform neue Impulse und Strukturen gesetzt werden sollen, darf man die Verhältnismäßigkeit zwischen ambulant und stationär versorgten Patienten bei …

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Schon wenige Tage vor dem Herbstfest des AOK-Bundesverbandes geistert es durch die Szene. Nicht der Bundesgesundheitsminister hält das Grußwort, sondern Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG: ein Novum. Gaß und die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Carola Reimann machen ihren Unmut über die derzeitige Gesundheitspolitik, insbesondere der aktuellen Gesetzgebung, denn auch in ihren Reden reichlich Luft. Süffisant: Da schießen zwei SPD-Mitglieder gegen den SPD-Minister. Lauterbach bleibt nichts anderes übrig, als sich anschließend zu erklären, und er kündigt eine Krankenhausreform an, die bereits „in Konturen am Himmel steht“.

Sehr geehrter Minister, lieber Karl, liebe …

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Ab 2020 sollen Ärzte im Rahmen der GKV-Regelversorgung Rezepte für Gesundheits-Apps ausstellen dürfen. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen vor, die entweder durch eine ärztliche Verordnung oder durch die Bereitstellung der Krankenkasse zugänglich sein sollen. Apps, um den Blutzuckerspiegel aufzuzeichnen, gehören hier genauso dazu, wie Apps, zur Behandlung von Depressionen und Angststörungen.

Der Gesetzentwurf ermöglicht die Eröffnung neuer Zugangswege mit neuen Verfahrenswegen und Bewertungskriterien, die nicht den Bewertungskriterien für klassische GKV-Leistungen entsprechen. Die Anforderungen an die digitalen Produkte, die in die Leistungspflicht kommen sollen, sind sehr niedrig. …

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