Prof. Josef Hecken


Prof. Josef Hecken

Auch wenn sich unsere stationären Versorgungsstrukturen während der Corona-Pandemie bewährt haben: Niemand bezweifelt mehr, dass tiefgreifende Veränderungen notwendig sind. Der Handlungsdruck und vor allem auch der Wille für eine wirkliche Krankenhausplanung sind grundsätzlich sehr hoch. Dabei geht es nicht nur um die Versorgungsangebote selbst, sondern auch um die Zuständigkeiten – was kann und sollte bundeseinheitlich definiert werden, was auf Landesebene und was auch nur regional?

Die Chance, das bisherige Nebeneinander von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen zu überwinden und stattdessen zusammen zu denken, sollte dabei aus meiner Sicht genutzt werden.

 

Derzeitige

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Prof. Josef Hecken

Forschung und Medizin verbinden große Hoffnungen mit Arzneimitteln für neuartige Therapien, sogenannte Advanced Therapy Medicinal Products (ATMPs). Gerade für lebensbedrohliche Situationen, also z B. für Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind oder an einer Erbkrankheit leiden, sollen sie Hilfe bringen. Um solche neuen Gen- und Zelltherapeutika möglichst schnell in der Versorgung anbieten und zugleich aber auch eine Aussage zu ihrem Nutzen treffen zu können, hat der Deutsche Bundestag sie der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a SGB V – also dem sogenannten AMNOG-Verfahren – durch den Gemeinsamen

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22.10.2020

Erfolgsmodell AMNOG


Prof. Josef Hecken

Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), eines der letzten großen „Spargesetze“ innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ist mittlerweile fester Bestandteil der Versorgung in Deutschland. Sein Auftrag: Es sollte zum einen den tatsächlichen Mehrwert von neuen Wirkstoffen für die Verordnenden sowie die Patientinnen und Patienten aufzeigen. Zum anderen sollte durch die systematische Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel gegenüber dem Therapiestandard unmittelbar nach Markteintritt eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für Preisverhandlungen geschaffen werden. Und: Ausweislich der Gesetzesbegründung prognostizierte der Gesetzgeber neben mehr Transparenz auch jährliche Einsparungen von ca. 2 Mrd. Euro.

 

Verfahren als weltweiter Goldstandard

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