Prof. Dr. Stephan Schmitz
Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 haben sich die Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems für Krankenhäuser und Vertragsärztinnen und -ärzte massiv verändert. Damals wurden sogenannte Versorgungszentren (Gesundheitszentren, später Medizinische Versorgungszentren, kurz MVZ) per Gesetz zulässig, und es wurde eine neue Möglichkeit zur ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser eröffnet (§ 116 b SGB V). Dies führte zu einer insgesamt durchaus innovativen, aber auch disruptiven Veränderung der ambulanten Versorgungslandschaft. Es wurden nämlich neue Versorger in die ambulante Versorgung eingeführt: Krankenhäuser und Gesundheitszentren/MVZ.
Damit verschoben und verschieben sich immer noch die Gewichte: weg vom freiberuflichen selbstständigen Facharzt, …