Prof. Dr. Jürgen Windeler


Prof. Dr. med. Jürgen Windeler

Wenn „News“ über aktuelle wissenschaftliche Studien verbreitet werden, möchte man darauf vertrauen, dass es sich um belastbare, relevante Erkenntnisse handelt, die berichteten Inhalte stimmen und die Interpretation den Daten und Methoden angemessen ist.

Das gilt grundsätzlich für alle Medien, aber wenn Ärztinnen und Ärzten in Deutschland von „Ihrem“ Ärzteblatt solche Meldungen nahegebracht werden, dann sollte ganz besondere Sorgfalt walten. Leider ist das nicht der Fall, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.

 

Die Publikation

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Man kann Andrej Rasch in seinem Beitrag im Observer Gesundheit „Die Spreu vom Weizen trennen“ in einem Punkt zustimmen: Bewertungen (nicht nur im AMNOG-Verfahren) sollten mit „Augenmaß, Flexibilität“ und unter „Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs“ erfolgen, wobei – und das meint er sicher auch – die wissenschaftliche, evidenz-basierte Grundlage ja keineswegs verlassen werden muss.

Aber die sechs vorgebrachten Argumente, um dem Votum „Zusatznutzen nicht belegt“ quasi einen Orden anzuhängen, sind denn doch ein wenig „spooky“.

 

Klarstellungen zu AMNOG-Bewertungen 

1. „Ein nicht belegter Zusatznutzen bedeutet nicht, dass es keinen Nutzen hat.“ (Zitate …

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Betrachtet man die Äußerungen, die den Einstieg in die elektronische Patientenakte (ePA) begleiten, so erstaunt das Ignorieren von Sicherheitsbedenken und unverändert vollkommen ungenügenden Informationen der Versicherten. Daneben irritiert, wie unbeirrt viele daran glauben, dass mit Datenhaufen, unter anderem aus der ePA zu erwarten, sinnvolle Forschung betrieben werden kann. Ein aktuelles Beispiel zeigt, was tatsächlich zu erwarten ist.

Ganz im Zentrum und von allen als besonders „sexy“ empfunden stehen im Gesundheitssystem – und nicht nur dort – Fragen nach kausalen Zusammenhängen. Aus ihrer Beantwortung können Entscheidungen über erfolgversprechende Einflussmöglichkeiten getroffen werden. …

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Die ePA sei „absolut sicher“, so eine große Kasse in ihrem Informationsschreiben an ihre Versicherten. Andere Verantwortliche verkünden mantramäßig, dass Sicherheit höchste Priorität habe. Und nun berichtet der Chaos Computer Club erneut über seit Jahren bekannte, unverändert bestehende gravierende Sicherheitsmängel, Möglichkeiten für unbefugte Zugriffe, teilweise über „Wege, die uns allen offenstehen“.

So formulierte es Martin Tschirsich in dem Vortrag, den er zusammen mit Bianca Kastl auf dem Kongress 38C3 gehalten hat.

Silvester ist gerade vorbei. In Zusammenhang mit illegal hergestellten, verkauften oder verwendeten „Böllern“ sind Menschen zu Schaden gekommen, nicht …

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Ab Januar wird sie nun wohl kommen, die elektronische Patientenakte „für alle“. Statt auf Überzeugung und Einwilligung zu setzen, hat sich die Politik entschieden, eine Widerspruchslösung („Opt-out“) zu wählen: Jeder Versicherte bekommt die Akte „automatisch“, wenn ihrer Einrichtung nicht widersprochen wird.

 Zur Flankierung dieser Lösung hat der Gesetzgeber in § 343 (1a) SGB V „Informationspflichten der Krankenkassen“ beschrieben. Die lange, detaillierte Liste soll offenbar die Informationen umfassen, die Versicherte zur Entscheidung über einen Widerspruch ermächtigen. Eine Analyse der derzeitigen Informationspolitik macht deutlich: Die Inhalte der Liste sowie die Art und …

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Das im Sommer vorgelegte „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) war vielleicht gut gemeint, aber so schlecht gemacht, dass es Ablehnung von fast allen Seiten erfahren hat. Zufrieden waren außer dem Minister nur noch die Kardiologen, die das Gesetz initiiert hatten, und die Medizinprodukte-Industrie. Im Regierungsentwurf wurden ein paar Goodies verteilt, die aber die grundsätzliche Ablehnung nicht beseitigen konnten. Nun soll das Gesetz, weil es angeblich so furchtbar pressiert, noch fix durch den Bundestag gepeitscht werden. Als Vorlage zur ersten Lesung hat die „Nationale Herz-Allianz“ die Fakten „gecheckt“. 

Fakten checken – das war besonders …

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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sorgen derzeit wieder für Zündstoff – ausgelöst durch die Verbraucherzentralen. Sie stützen ihre Kritik an IGeL auf Ergebnisse eines Verbraucheraufrufs, bei dem viele Patienten berichten, dass ihnen Kassenleistungen als Selbstzahlerleistungen verkauft werden. Der Virchowbund wehrt sich nicht konkret gegen die Vorwürfe. Vielmehr argumentiert er, dass die wirtschaftlichen Engpässe vieler Praxen durch unzureichende Kassenvergütungen diese Zusatzangebote erforderlich machen. Statt eines Fokus auf IGeL seien politische Maßnahmen zur Stabilisierung der ambulanten Versorgung notwendig. Für unseren Autor Prof. Dr. Jürgen Windeler Anlass genug, sich dem Thema IGeL intensiver zu widmen.

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Wer glaubt, dass die Bekenntnisse zu EbM aus der Gesundheitspolitik mehr als potemkinsche Dörfer sind, sollte einen Blick in den Regierungsentwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ werfen, der am 28. August 2024 vorgestellt wurde. Von der Ärzte Zeitung als „Kehrtwende“ gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Juni eingestuft, kann man die Änderungen in der Sache kaum anders als Kosmetik bezeichnen.

Diesmal gibt es „Rouge“ statt weißer Salbe für diejenigen, die meinen, mit einer wissenschaftlichen Basis und sachlich-nüchternem Blick könne man in einem Gesundheitssystem sinnvolle, patienten-orientierte und wirtschaftliche Entscheidungen treffen.

Immerhin: Die skandalöse Relativierung der …

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Für das seit 2008 bestehende Hautkrebs-Screening gibt es nach wie vor keine begründende Evidenz. Deutschland ist das einzige Land, das ein Screening anbietet. Die laufende „Evaluation“ gibt keinen Anlass, eine gute Qualität anzunehmen, und irgendwelche Indizien, dass nach 16 Jahren die gesetzten Ziele erreicht wurden, sind nicht erkennbar. Zeit also, inne zu halten.

Nichts spricht dagegen, dass Menschen ab und zu ihre Haut in Augenschein nehmen und bei Auffälligkeiten einen Arzt aufsuchen. Nichts spricht dagegen, über ein Angebot an besonders gefährdete Risikogruppen nachzudenken. Aber das laufende, vollkommen ineffektive und ineffiziente

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Neben allerlei eigentümlichen Regelungen enthält der kursierende Referentenentwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ eine radikale Abkehr von fast allen Grundsätzen, die in der Methodenbewertung bisher galten, und treibt die monomane Idee, alles selbst und besser zu können, auf die Spitze.

„Der Gemeinsame Bundesausschuss, allgemein G-BA oder auch kleiner Gesetzgeber genannt, war das zentrale Beschlussgremium im deutschen Gesundheitssystem. Er hatte nach den gesetzlichen Regelungen im früheren SGB V in verschiedensten Aufgabenbereichen weitreichende Gestaltungs- und Entscheidungskompetenzen. Insbesondere hatte er in seinen Richtlinien zu regeln, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im GKV-System angewendet und welche Medikamente verordnet …

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Natürlich ist der Einzug und die Weiterentwicklung digitaler Lösungen auch im Gesundheitssystem nicht aufzuhalten und sinnvoll. Aber eine Lösung setzt ein Problem voraus. Und Probleme in einem Gesundheitssystem betreffen nicht die Förderung der Hightech-Industrie, nicht die Sicherung von Arbeitsplätzen, nicht interessegeleitete Versprechen, was man mit Daten alles machen kann und was man dafür „spenden“ soll.

Probleme in einem Gesundheitssystem sind nicht primär die Geschäfte der Beteiligten, sondern ganz im Fokus hat das Wohl, die optimale Versorgung von Patienten zu stehen, die genau dafür ihre stetig steigenden Beiträge bezahlen.

 

Alltag

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Dass sich die derzeitige Gesundheitspolitik durch eine besondere Wertschätzung Evidenz-basierter Medizin auszeichnet, kann man wohl kaum behaupten. Überall wird der Begriff „Evidenz“ vorgetragen, aber was sich wirklich damit verbindet, scheint vielen unklar – oder egal. So fußt schon der aktuelle Hype um Gesundheits-Checks, speziell bei Kindern und Jugendlichen, auf einer fragwürdigen Interpretation von Daten, von einer nach internationalen Maßstäben aufbereiteten und diskutierten Begründung für Vorschläge gar nicht zu reden.

Am 8. Dezember 2023 veröffentlichten die führenden kardiologischen Fachleute Deutschlands auf die hier vorgetragene Kritik eine Art Replik, die speziell ein …

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