Prof. Dr. Jürgen Windeler


Prof. Dr. med. Jürgen Windeler

Wer glaubt, dass die Bekenntnisse zu EbM aus der Gesundheitspolitik mehr als potemkinsche Dörfer sind, sollte einen Blick in den Regierungsentwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ werfen, der am 28. August 2024 vorgestellt wurde. Von der Ärzte Zeitung als „Kehrtwende“ gegenüber dem Referentenentwurf aus dem Juni eingestuft, kann man die Änderungen in der Sache kaum anders als Kosmetik bezeichnen.

Diesmal gibt es „Rouge“ statt weißer Salbe für diejenigen, die meinen, mit einer wissenschaftlichen Basis und sachlich-nüchternem Blick könne man in einem Gesundheitssystem sinnvolle, patienten-orientierte und wirtschaftliche Entscheidungen treffen.

Immerhin: Die skandalöse Relativierung der …

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Für das seit 2008 bestehende Hautkrebs-Screening gibt es nach wie vor keine begründende Evidenz. Deutschland ist das einzige Land, das ein Screening anbietet. Die laufende „Evaluation“ gibt keinen Anlass, eine gute Qualität anzunehmen, und irgendwelche Indizien, dass nach 16 Jahren die gesetzten Ziele erreicht wurden, sind nicht erkennbar. Zeit also, inne zu halten.

Nichts spricht dagegen, dass Menschen ab und zu ihre Haut in Augenschein nehmen und bei Auffälligkeiten einen Arzt aufsuchen. Nichts spricht dagegen, über ein Angebot an besonders gefährdete Risikogruppen nachzudenken. Aber das laufende, vollkommen ineffektive und ineffiziente

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Neben allerlei eigentümlichen Regelungen enthält der kursierende Referentenentwurf zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ eine radikale Abkehr von fast allen Grundsätzen, die in der Methodenbewertung bisher galten, und treibt die monomane Idee, alles selbst und besser zu können, auf die Spitze.

„Der Gemeinsame Bundesausschuss, allgemein G-BA oder auch kleiner Gesetzgeber genannt, war das zentrale Beschlussgremium im deutschen Gesundheitssystem. Er hatte nach den gesetzlichen Regelungen im früheren SGB V in verschiedensten Aufgabenbereichen weitreichende Gestaltungs- und Entscheidungskompetenzen. Insbesondere hatte er in seinen Richtlinien zu regeln, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im GKV-System angewendet und welche Medikamente verordnet …

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Natürlich ist der Einzug und die Weiterentwicklung digitaler Lösungen auch im Gesundheitssystem nicht aufzuhalten und sinnvoll. Aber eine Lösung setzt ein Problem voraus. Und Probleme in einem Gesundheitssystem betreffen nicht die Förderung der Hightech-Industrie, nicht die Sicherung von Arbeitsplätzen, nicht interessegeleitete Versprechen, was man mit Daten alles machen kann und was man dafür „spenden“ soll.

Probleme in einem Gesundheitssystem sind nicht primär die Geschäfte der Beteiligten, sondern ganz im Fokus hat das Wohl, die optimale Versorgung von Patienten zu stehen, die genau dafür ihre stetig steigenden Beiträge bezahlen.

 

Alltag

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Dass sich die derzeitige Gesundheitspolitik durch eine besondere Wertschätzung Evidenz-basierter Medizin auszeichnet, kann man wohl kaum behaupten. Überall wird der Begriff „Evidenz“ vorgetragen, aber was sich wirklich damit verbindet, scheint vielen unklar – oder egal. So fußt schon der aktuelle Hype um Gesundheits-Checks, speziell bei Kindern und Jugendlichen, auf einer fragwürdigen Interpretation von Daten, von einer nach internationalen Maßstäben aufbereiteten und diskutierten Begründung für Vorschläge gar nicht zu reden.

Am 8. Dezember 2023 veröffentlichten die führenden kardiologischen Fachleute Deutschlands auf die hier vorgetragene Kritik eine Art Replik, die speziell ein …

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Falls für die Wahl zum Unwort des Jahres noch Vorschläge gesucht werden, wären „Vorbeugemedizin“ und „Durchchecken“ ganz heiße Kandidaten. Nicht etwa, weil Vorbeugen nicht wünschenswert und sinnvoll wäre – wir beherzigen dies vorm Überqueren einer Straße ja ganz selbstverständlich. Aber der bisher unübliche Begriff „V.-medizin“ wird zurzeit inflationär und in Zusammenhängen benutzt, die mit sinnvoller, evidenz-basierter Prävention wenig, mit missionarischem Eifer, Rückwärtsgewandheit, Bedienung von wirtschaftlichen Interessen und politischer „weißer Salbe“ sehr viel zu tun haben. Und damit ist der Begriff geeignet, erfolgversprechende Präventionsbemühungen zu torpedieren.

Zur Erinnerung: Die Fachwelt unterscheidet …

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Am 30. August 2023 beschloss das Bundeskabinett Karl Lauterbachs Gesetzentwurf für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) – der Startschuss für die parlamentarischen Beratungen. Die Nutzung von Gesundheitsdaten soll auf neue Füße gestellt werden. Unter anderem sollen Kranken- und Pflegekassen „ihre eigenen Daten“ nutzen können, um Versicherte individuell „auf die Ergebnisse dieser Auswertung über Gesundheitsrisiken“ hinzuweisen – zum „Gesundheitsschutz“ und „zur Verbesserung der Versorgung“. So sieht es ein neuer Paragraph 25b im SGB V vor. Abgesehen von ihrer beklagenswerten handwerklichen Ausgestaltung markiert die vorgeschlagene Regelung den vorläufigen Tiefpunkt bzgl. Evidenzbasierung und Patientensouveränität im

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Ein Flugzeug sollte sinnvollerweise Flügel haben, ein Wagen Räder, und um Löcher in Wände zu bohren, nimmt man am besten geeignetes Werkzeug – es sei denn, man sitzt im Gefängnis und hat viel Zeit.

Daher ist es doch eigentlich erstaunlich: Es gibt für ein spezifisches Problem ein theoretisch überragendes, praktisch eindrucksvoll überzeugendes Werkzeug. Für den Gebrauch des Werkzeugs wurde 2019 ein Nobelpreis verliehen (dazu unten mehr). Dieses Werkzeug könnte propagiert, gefördert, in seiner Ausgestaltung optimiert, also im allerbesten Sinne wertgeschätzt werden. Stattdessen wird die Anwendung dieses Werkzeugs mit sehr fragwürdigen …

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Eine Krise wie die Corona-Pandemie schärft die Kontraste, lässt die Probleme deutlicher werden. So belegen die zurückliegenden 20 Monate, dass der Beitrag Deutschlands zur klinischen Forschung insgesamt nur sehr gering ist. Dafür gibt es Gründe.

Ein Team der Universität Basel veröffentlichte im September 2021 die Ergebnisse einer Studie, die der deutschen klinischen Forschung während der Corona-Pandemie ein schlechtes Zeugnis ausstellte: Unter 3177 weltweit registrierten randomisiert kontrollierten COVID-19-Studien fanden sich nur 65 RCTs (randomized controlled trials), die ganz oder teilweise in Deutschland durchgeführt wurden. In der Mehrzahl waren dies Therapiestudien (86 …

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Die Bemühungen der Europäischen Kommission zur Intensivierung der europaweiten HTA-Zusammenarbeit stellen prinzipiell eine erfreuliche Entwicklung dar. Einheitliche Regelungen können zu einer sinnvollen Harmonisierung methodischer Standards beitragen und zudem helfen, Doppelarbeit und Inkonsistenzen zu reduzieren. Einige zentrale Aspekte sind aber bei der gemeinsamen Bewertung zu berücksichtigen.

Neben nationalen rechtlichen Grundlagen sind vor allem die erheblichen Unterschiede der Versorgungskontexte der europäischen Gesundheitssysteme von großer Bedeutung. Diese können nicht nur die nationalen Entscheidungen zur Erstattung und Preisfindung, sondern auch unmittelbar die Nutzenbewertung beeinflussen. Werden relevante nationale Versorgungsaspekte jedoch in einem europäisch erstellten HTA-Bericht …

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