Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach


Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach

„Die ePA ist ein Angebot. Versicherte entscheiden selbst, ob und wie sie die ePA nutzen möchten. Die Patientinnen und Patienten bestimmen, ob und welche Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext in der ePA gespeichert werden und auch, welche wieder gelöscht werden sollen. (…) Ab 2022 soll der Patient die Zugriffsfreigabe über seine App für jedes Dokument einzeln festlegen können, zum Beispiel für eine Untersuchung bei einem Facharzt.“[1]

So wird auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit erklärt, wie eine patientengeführte elektronische Patientenakte (ePA) funktionieren soll. Klingt das nicht prima? Die …

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