Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
Am 4. Juli 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Revisionsverfahren erstmalig zu Rechtsfragen der auf der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln gem. § 35a SGB V basierenden Erstattungsbetragsverhandlung gem. § 130b SGB V entschieden.
In der Sache ging es um die sogenannten Mischpreise, die dann vereinbart werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Nutzenbewertung nicht für das gesamte Anwendungsgebiet denselben Zusatznutzen, sondern für einzelne Teilpopulationen jeweils unterschiedliche, höhere oder geringere Zusatznutzen festgestellt hat. Die Festlegung eines Mischpreises vor dem Hintergrund solcher populationsspezifischen Zusatznutzen führt dazu, dass der Erstattungsbetrag für …