Pia Maier
Ganz Europa ein Datenraum, beruhend auf europäischen Grundwerten, Gesundheitsdaten zugänglich über Ländergrenzen hinweg und nutzbar für sinnvolle Forschungsvorhaben – das ist die Vision des EHDS (European Health Data Space), wie ihn die EU-Kommission vorgelegt hat.[1] Gesundheitsdaten sollen bis 2025 auffindbar, zugänglich, interoperabel und nutzbar sein, sowohl in der Primärversorgung wie auch in der Forschung. Definitionen und Umgang mit Gesundheitsdaten werden derzeit im Europäischen Parlament[2] diskutiert, bis Ende des Jahres soll der EHDS beschlossen werden. Das Ergebnis wird auch das deutsche Gesundheitssystem, vor allem seinen Umgang mit Daten, beeinflussen.
Klar ist, …
16.01.2023
DiGA – gegen alle Widerstände erfolgreich
Zum zweiten Mal legte der GKV-Spitzverband (GKV-SV) seinen Bericht zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) vor.[1] Der GKV-SV nutzt seinen gesetzlichen Auftrag zur Präsentation von Verordnungszahlen auch in diesem Jahr für einige Polemik gegen DiGA. Dabei sind die Verordnungszahlen ermutigend – für den immer noch jungen Markt. Die besonders zahlreich verordneten DiGA werden hier genauer betrachtet – was macht sie erfolgreich? Auch der AOK-Bundesverband hat kürzlich aktuelle Zahlen vorgelegt, auf der Grundlage einer Befragung. Hier zeigen sich viele Nutzer:innen überzeugt von ihrer DiGA.
Was sind …
Nach unzähligen Verhandlungsrunden sind nun alle preislichen Rahmenbedingungen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) geklärt: die Bedingungen der Vergütungsbetragsverhandlungen, die Abschläge für Erprobungs-DiGA und nun eben auch die Höchstbeträge und der Schwellenwert, die ab 1. Oktober 2022 gelten werden.
Im Folgenden wird die letzte Entscheidung über die Höhe der Höchstbeträge und des Schwellenwertes erläutert und ihre Folgen für Hersteller von DiGA eingeordnet. Dazu werden auch die ersten verhandelten Vergütungsbeträge in den Blick genommen und ein Ausblick auf die Zukunft der DiGA gewagt.
Die Vorgeschichte
Seit Oktober 2020 stehen die ersten DiGA …
23.12.2021
Höchstbeträge für DiGA
Seit Oktober 2020 können Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), also digitale Medizinprodukte, die das BfArM geprüft und gelistet hat, von Ärztinnen und Ärzten zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. DiGA haben vor der Listung ihren positiven Versorgungseffekt nachgewiesen, oder tun dies auf einer aussichtsreichen Grundlage im ersten Jahr der Zulassung. Ab dem 13. Monat gilt ein Vergütungsbetrag – ein verhandelter Preis zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband (GKV-SV).
Für diesen Verhandlungsprozess lag bereits eine Rahmenvereinbarung nach § 134 Absatz 4 und 5 SGB V vor, erste Verhandlungen laufen auf dieser Grundlage bereits. Doch damit …
16.04.2021
Verhandeln mit der Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) liegt nun vor, und damit sind die Details der Verhandlungen der Vergütung mit den Kassen gesetzt. Der Kern der Vereinbarung ist die Frage, woran der Vergütungsbetrag bemessen wird. Die Rahmenvereinbarung gibt hier wenig vor, die Richtung jedoch ist klar: Es geht um Evidenz.
Fast ein Jahr nach dem Beginn der Verhandlungen wissen die Hersteller von DiGA nun, wie sich die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über den Vergütungsbetrag gestalten werden. Der Vergütungsbetrag ist der Preis, den die Kassen ab dem 13. Monat dauerhaft für …
15.12.2020
Droht das Aus vor dem Durchstarten?
Digitale Gesundheitsanwendungen, also Apps auf Rezept, können seit Oktober verordnet werden. Mit der Einführung der DiGA hat der Gesetzgeber die finanziellen Rahmenbedingungen gleich stark eingeschränkt: Wie bei neuen Arzneimitteln müssen die Hersteller einen Vergütungsbetrag mit den Krankenkassen aushandeln, der ab dem 13. Monat greift. Zusätzlich wurde gleich noch ein weiteres Instrument angeboten: Höchstbeträge für die ersten zwölf Monate. Diese können von den Partnern der Rahmenvereinbarung, also vom GKV-Spitzenverband und den Herstellerverbänden, in eben jener Rahmenvereinbarung geregelt werden. Können. Müssen nicht. Es stellt sich die Frage, ob die Höchstbeträge für die …
02.10.2020
Was dürfen DiGA kosten?
Mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) entsteht ein neuer Leistungsbereich im Gesundheitswesen. Hier kann sich Kreativität entfalten und Innovation entstehen – jedenfalls, wenn die Rahmenbedingungen, deren Details gerade noch verhandelt werden, das zulassen. Wird es sich lohnen, in diesen neuen Bereich Zeit und Geld zu investieren? Das wird zum Teil von den Rahmenbedingungen abhängen, zum Teil hängt die Antwort auf diese Frage aber auch vom Produkt ab, das eine DiGA werden möchte. Der Beitrag klärt zunächst, was DiGA sind, wie sie auf den Markt kommen, welche DiGA mit einer vernünftigen Erstattung …
Das digitale Versorgungsgesetz (DVG) öffnet den Weg für sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen in die Regelversorgung der gesetzlich Versicherten. Die digitale Gesundheitsanwendung ist viel enger definiert, als der Kommentar von Detlev Spangenberg „Gesundheits-Apps: Vor der Einführung ist eine klinische und zuverlässige Überprüfung notwendig“ im „Observer Gesundheit“ beschreibt. Es sind nicht alle irgendwie mit Gesundheit assoziierten Apps, die eine Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen auslösen. Es geht um digitale Angebote, die zugelassene Medizinprodukte sind. Eine erfolgreich zertifizierte App[i] spricht im November davon, dass weniger als ein Prozent der Gesundheits-Apps diese Qualitätsstufe erreicht haben. Aktuelle …