Hubert Hüppe MdB


Hubert Hüppe MdB

Am 28. Dezember 2021 hat das Bundesverfassungsgericht seine Triage-Entscheidung veröffentlicht. Geklagt hatten Menschen mit Behinderungen, deren Befürchtung war, aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt zu werden, wenn es zu Triage kommt – also bei der Zuteilung nicht ausreichend verfügbarer Behandlungskapazitäten. Das Bundesverfassungsgericht gab den Klagenden recht, der Gesetzgeber habe gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, „weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt wird.“

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll geeignete Vorkehrungen treffen. Doch es gibt eine …

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Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen unmissverständlichen und dringenden Handlungsauftrag erteilt: Im bestehenden Recht sieht das Gericht keinen ausreichenden Schutz vor dem Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in einer Triage-Situation. Der Gesetzgeber muss seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachkommen.

Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes wurde von Klägerinnen und Klägern herbeigeführt, die selbst mit Behinderungen leben. Es ist aus meiner Sicht unverzichtbar, auch bei der anstehenden Gesetzgebung Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Auf Vorschlag der CDU/CSU wird der Gesundheitsausschuss ein Fachgespräch mit Experten durchführen, darunter eine der Karlsruher …

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