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Ein zeitnaher Termin beim Arzt. Wer wünscht sich das nicht? Um Patienten lange Wartezeiten zu ersparen, haben Wissenschaftler [1] ein offenes Terminvereinbarungssystem [OT-System] entwickelt und implementiert. Hierbei erhalten Patienten nach Möglichkeit noch am selben Tag einen Arzttermin, wobei die Behandlung von einem Ärzteteam durchgeführt wird. Ein Termin bei dem regulären Arzt kann durch das OT-System nicht gewährleistet werden, da ein schneller Zugang zur Versorgung im Fokus steht. Doch sind wirklich alle Patienten mit dieser sofortigen Terminvereinbarung unter den gegebenen Bedingungen einverstanden? Eine Studie [2] aus den USA untersucht erstmalig patientenbezogene

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Bisher noch inoffizielle Änderungsanträge aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zielen auf die Methodenbewertung für Innovationen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll schneller werden. Aber bitte nur beim Einführen neuer Leistungen. Die Forderung nach aussagekräftigen wissenschaftlichen Daten ist dabei eher hinderlich. Deshalb soll künftig das BMG die fachlichen Kriterien für die Nutzenbewertung in einer Verordnung festlegen oder neue Leistungen gleich selbst einführen können. Ganz evidenzbasiert natürlich, solange das Ergebnis stimmt. Was ist nur aus dem Hoffnungsträger evidenzbasierte Medizin (EbM) geworden? Ein

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Die klassische Arbeitsteilung zwischen Pharmazie und Medizin bricht immer mehr auf, interprofessionelle Kooperationen nehmen zu. Diese Entwicklung ist ein internationaler Prozess, der sich in den kommenden Jahren weiter verstärken wird. Auch in Deutschland sollten wir das Potenzial nutzen. Denn gerade in regionalen, value-based orientierten Gesundheitsnetzwerken könnten Apotheker als „Medikamentenexperten“ eine wichtige Rolle übernehmen, zum Beispiel in der kontinuierlichen Begleitung chronisch kranker Patienten. Diese Abhandlung[1] beschreibt den Beitrag von Apothekern für die Optimierung der Gesundheitsversorgung in den USA und Schottland sowie die ersten Schritte zur Integration von Apothekern in die

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Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen wurde im Mai 2022 die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eingerichtet. Sie soll Empfehlungen vorlegen und Ziele für eine auf Leistungsgruppen und auf Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung formulieren. So heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)[1]. Nach mehreren Veröffentlichungen der Kommission weiß man inzwischen nicht mehr so recht, was das für ein Gremium ist.

Hat es etwas zu beschließen? Wem ist es eigentlich verpflichtet? Gibt es eine Verbindlichkeit für die Mitglieder? Oder ist sie ein Expertenpool, den der Minister da und dort …

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