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Am 22. April 2021 verkündete der Bundesgesundheitsminister das Ende der Priorisierung bei Impfungen gegen SARS-Cov-2 für Anfang Juni. Bis dann sollte die Priorisierungsgruppe 3 (im Wesentlichen Personen über 60 Jahren) komplett einen Impftermin erhalten haben. Dann könnte jeder sich um einen Impftermin ohne weitere Kriterien bemühen.

Ein Ende der Priorisierung ist aber zu diesem Zeitpunkt weder richtig und noch gerecht. Nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben zu diesem Zeitpunkt das gleiche Infektionsrisiko und die gleiche Chance auf eine Impfung – im Gegenteil: Es bedarf einer Neuausrichtung der Priorisierung. Statt eines …

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Das beginnende Jahr sollte Anlass sein, den Blick über die aktuelle Phase der Gesundheitspolitik hinauszuheben und die allgemeinen Trends über einen längeren Zeitraum zu betrachten. Vielleicht relativiert sich dabei die Kritik an den Einzelgesetzen, und die Performance der letzten 14 Jahre (von der 17. bis zur laufenden 20. Legislaturperiode des Bundestages) [1] stellt sich positiver dar als erwartet? Der Transformationsbedarf für viele Teile des Gesundheitswesens jedenfalls ist unbestritten.

 In der Tat gibt es durchgehende Themen und Bearbeitungsstränge. Das betrifft den Dauerbrenner der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der …

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Deutschland ist wirklich genügsam geworden. Es begnügt sich bei der Digitalisierung seines Gesundheitswesens offensichtlich mit einem DVG, das vor allem Fassaden errichtet. Das ist bedauerlich, denn 2015 ist nach der Verabschiedung des sicher unvollkommenen eHealh-Gesetzes Aufbruchsstimmung entstanden. Das Gesetz wurde als Weckruf des Gesetzgebers aufgefasst: Die Zeit der politisch zumindest geduldeten, wenn nicht sogar unterstützen digitalen Stagnation im deutschen Gesundheitswesen sollte endlich beendet werden. Diese Erwartung wurde nun mit dem DVG enttäuscht – jedenfalls für die, die Digitalisierung nicht als Selbstzweck betrachten, sondern als Instrument, um unser Gesundheitswesen zu verbessern

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Die Evidenzgenerierung bei Arzneimitteln für Seltene Leiden (Orphan Drugs) ist naturgemäß herausfordernd. Kleine Patientenpopulationen machen die valide Datenerhebung in einem überschaubaren Zeitraum zu einer komplexen Aufgabe. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Möglichkeit geschaffen, für bestimmte Arzneimittel eine „anwendungsbegleitende Datenerhebung“ (awD) zu fordern. Dies gilt für Orphan Drugs, Arzneimittel mit bedingten Zulassungen und mit Zulassungen unter besonderen Umständen. Der G-BA kann vorsehen, dass sich ein pharmazeutischer Unternehmer an einer awD beteiligen muss. Ergänzend kann der G-BA vorsehen, dass nur

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