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Die Bemühungen der Europäischen Kommission zur Intensivierung der europaweiten HTA-Zusammenarbeit stellen prinzipiell eine erfreuliche Entwicklung dar. Einheitliche Regelungen können zu einer sinnvollen Harmonisierung methodischer Standards beitragen und zudem helfen, Doppelarbeit und Inkonsistenzen zu reduzieren. Einige zentrale Aspekte sind aber bei der gemeinsamen Bewertung zu berücksichtigen.

Neben nationalen rechtlichen Grundlagen sind vor allem die erheblichen Unterschiede der Versorgungskontexte der europäischen Gesundheitssysteme von großer Bedeutung. Diese können nicht nur die nationalen Entscheidungen zur Erstattung und Preisfindung, sondern auch unmittelbar die Nutzenbewertung beeinflussen. Werden relevante nationale Versorgungsaspekte jedoch in einem europäisch erstellten HTA-Bericht …

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Die hohe Auslastung in den deutschen Notfallaufnahmen ist nicht nur in Deutschland, sondern auch international ein großes Problem. Der immer mehr zunehmende Patientenzulauf verlangt nach Lösungen für die Entwicklung einer effizienteren Notfallversorgung – in Deutschland wird derzeit dazu gerade der Arbeitsentwurf einer Reform der Notfallversorgung zwischen Bund und Ländern diskutiert. Die Vorankündigung von Wartezeiten ist ein Weg, um Kunden eine erste Einschätzung zur Auslastung des entsprechenden Service-Systems (z.B. Call-Centern) zu geben. Wartezeitinformationen haben nun auch im Gesundheitswesen Einzug gehalten. Vor allem in den USA veröffentlichen Krankenhäuser die zu erwartenden Wartezeiten

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Die von der Bundesregierung eingesetzte wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) hat ihren Bericht fristgerecht fertiggestellt und am 28. Januar 2020 der Öffentlichkeit präsentiert*. Ihre Empfehlung ist, eine „partielle Harmonisierung“ der beiden ambulanten Vergütungssysteme vorzunehmen (EBM und GOÄ). Das Konzept unterscheidet zwischen „Bausteinen“, die gemeinsam weiterentwickelt werden, und Bereichen, bei denen Unterschiede bewusst erhalten bleiben sollten. Zu den gemeinsamen Bausteinen gehören vor allem die Definition der ärztlichen Leistungen (sog. „Leistungslegendierung“) und die relative Kostenbewertung, d.h. die ökonomische Bewertung der Leistungen im Vergleich zueinander. Die konkreten Preise sollen dagegen auch

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Im deutschen Gesundheitssystem behandeln, pflegen und versorgen in erster Linie Frauen. Fast vier von fünf Beschäftigten waren 2018 weiblich. Ganz anders sieht es in den Geschäftsführungen und Vorständen oder in der beruflichen und sozialen Selbstverwaltung aus. Frauen sind dort erheblich unterrepräsentiert. Es gestalten und entscheiden vor allem Männer. Für die Krankenkassen könnte sich das dank der Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode ändern. Für die Körperschaften der Leistungserbringer*innen, egal ob Vorstand oder Selbstverwaltung, droht hingegen eine totale Fehlanzeige. Es sei denn das Führungspositionengesetz II ändert noch etwas daran.

 

Kleine Anfrage der

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