Dr. Ulf Sengebusch
Dr. Ulf Sengebusch
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hat der Gesetzgeber 2015 die „Qualitätsoffensive Krankenhaus“ auf den Weg gebracht. Damit wurde auch der Weg für bundesweite MDK-Qualitätskontrollen in Kliniken frei gemacht. Nach Abschluss der Vorarbeiten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ab 2019 die Einhaltung der Qualitätsrichtlinien überprüfen können. Voraussetzung dafür ist: Es gibt konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Qualitätsrichtlinien des G-BA.
Worum geht es bei den MDK-Qualitätsprüfungen? Und was kann das für die Patientinnen und Patienten bringen?
Die mit dem Krankenhausstrukturgesetz verbundene Verknüpfung von Qualität und Vergütung …