Dr. Regina Klakow-Franck


Dr. Regina Klakow-Franck

Die gesetzlich verpflichtende Qualitätssicherung (QS) gemäß SGB V, so wie wir sie heute kennen, hat ihre fachlich-methodischen Anfänge in den 1960er Jahren. Zurecht wird die Münchner Perinatalstudie als „Mutter “ aller einrichtungsübergreifenden QS-Verfahren bezeichnet. Grundlage hierfür war das ärztliche Selbstverständnis, bei dem die Qualitätskontrolle des eigenen Handelns im Interesse der Patientinnen und Patienten als ureigenste Aufgabe der ärztlichen Profession verstanden wurde. Als solche war und ist die QS bis heute auch im ärztlichen Berufsrecht und in den Heilberufe- und Kammer-Gesetzen der Länder verankert.

Die Grundidee der Qualitätssicherung war denkbar einfach: …

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