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Prof. Dr. med. Nicola Buhlinger-Göpfarth

„Wo bleibt sie?“ Das ist die Frage, die wir Hausärztinnen und Hausärzte uns nun seit Monaten stellen. Gemeint ist natürlich die versprochene Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen. Diese wurde nicht nur im Koalitionsvertrag beschlossen, sondern seitdem von den verschiedensten Ampel-Politikerinnen und -Politikern immer wieder klipp und klar zugesagt – unter anderem auch mehrfach vom Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.

Längst ist auch klar, wie die Entbudgetierung konkret umgesetzt werden müsste, damit die angestrebten Ziele vor dem Hintergrund des absurd komplizierten EBM-Systems am Ende des Tages wirklich erreicht werden: Es braucht eine …

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Spitzenfrauen Gesundheit e.V.

Zirka 50 Prozent der berufstätigen Ärzt:innen sind weiblich. Das gleiche Bild zeigt sich bei den Zahnärzt:innen. Von den Psychotherapeut:innen sind 72 Prozent Frauen. 83 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Altenpflege sind weiblich. In der Krankenpflege sind es 80 Prozent. Seit mehr als einem Jahrzehnt studieren mehr Frauen als Männer Medizin. In den Hörsälen der Zahnmedizin sind bald zwei Drittel der Studierenden weiblich. Die „Feminisierung“ der Medizin ist längst Wirklichkeit. Schaut man sich die Entwicklung der Geschlechterverteilung im Studium an, darf man davon ausgehen, dass sich der Trend weiter verstärken

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Spitzenfrauen Gesundheit e.V.

Im deutschen Gesundheitssystem behandeln, pflegen und versorgen in erster Linie Frauen. Fast vier von fünf Beschäftigten waren 2018 weiblich. Ganz anders sieht es in den Geschäftsführungen und Vorständen oder in der beruflichen und sozialen Selbstverwaltung aus. Frauen sind dort erheblich unterrepräsentiert. Es gestalten und entscheiden vor allem Männer. Für die Krankenkassen könnte sich das dank der Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode ändern. Für die Körperschaften der Leistungserbringer*innen, egal ob Vorstand oder Selbstverwaltung, droht hingegen eine totale Fehlanzeige. Es sei denn das Führungspositionengesetz II ändert noch etwas daran.

 

Kleine Anfrage der

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