Dr. Matthias Gruhl


Dr. Matthias Gruhl

Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) ist der dritte Versuch nach 2019 und 2020 zur Neuformulierung der Notfallgesetzgebung. Während die beiden Vorläufer mutige sektorübergreifende Ansätze beinhalteten, kommt der neue Entwurf mit deutlich geringerer systemischer Veränderungsbereitschaft daher. Nachvollziehbar, wenn man sich das Scheitern der ersten Vorstellungen vergegenwärtigt. Dafür sollte der dritte Versuch aber sitzen.

Aber warum werden die Schrittfehler, die in den Eckpunkten zur Notfallreform vom Januar identifiziert und diskutiert wurden, nicht behoben? Zwar ist eine gewisse Sturheit keine unübliche Praxis in der ministerialen Gesetzesmaschine. Wenn …

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Die Reform der Notfallversorgung dominierte die gesundheitspolitische Agenda der letzten Woche. Die Initiative dafür kam jedoch nicht aus dem Bundesministerium für Gesundheit, sondern vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, in dem bei den Koalitionären die Ungeduld und auch die Zweifel wachsen, ob eine Notfallversorgungsreform in dieser Legislaturperiode noch zu realisieren ist.

Zu oft und zu lange folgten den Ankündigungen des BMG keine Taten. Zwischenzeitlich gab es sogar öffentliche Stimmen aus dem BMG, dass man an dem Thema nicht vorrangig arbeite. Und die Länder hatten ihre Beratungsbereitschaft an den Abschluss der Krankenhausreform …

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Statt sich im Klein-Klein der vielen Projekte, Ankündigungen und Entwürfe aus dem BMG zu verheddern, hilft es ab und zu, sich die Potentiale und Chancen vor Auge zu führen, die sich aus den Vorhaben entwickeln könnten.

Aus den bisher vorliegenden Bausteinen des Krankenhaus-Reformgesetzes (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KVVG) und dem Entwurf des Gesundheitsversorgungstärkungsgesetzes (GVSG) lässt sich ein neues Zielbild einer Versorgungslandschaft entwickeln, das für ein anderes Gesundheitswesen stehen könnte: regional, vernetzt, ganzheitlich, präventiv und sektorenübergreifend.

 

Blick in die Zukunft in mehreren Etappen

In beiden Gesetzesvorhaben geht es immer wieder um eine …

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Schon der erste Versuch der Regierungskommission vom März, sich der Reform der Notfallversorgung zu nähern, ging bisher folgenlos in der gesundheitspolitischen Diskussion unter. Er ließ zu viele Fragen offen.[1] Leider gilt das Gleiche für die nunmehr vorgelegte neunte Stellungnahme zum Rettungswesen und dessen Finanzierung.

 Licht und Schatten wechseln sich in einem Dreiklang ab:

  • eine lesenswerte faktenbasierte und umfängliche Defizitanalyse, die die Komplexität des Rettungswesens aufzeigt,
  • eine Wiederholung der seit 2018 bekannten Zielvorstellungen, angereichert mit einigen zusätzlichen guten Ideen,
  • aber leider wieder keine Lösung, wie man diese Konzeption in der politischen

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Kritische Anmerkungen oder Schwachstellenanalysen über das deutsche Gesundheitswesen erzeugen schnell Konsens und Zustimmung, visionäre Zielbilder („Gesundheit neu denken“, „Wir brauchen eine Komplettreform des SGB V!“) garantieren Applaus aus jedem Auditorium. Was (fast) immer fehlt, ist eine Vorstellung über den notwendigen Transformationsprozess.

Wie kommen wir von den erkannten Mängeln zu einer neuen Struktur? Für eine integrierte ambulant-stationäre Versorgung liefert die Bertelsmann Stiftung dies jetzt ab. Der dritte Teil einer Expertise zur kurzstationären Grund- und Übergangsversorgung zeigt den Weg einer rechtlichen Implementierung für diese neue Versorgungsform auf.

 

Ergänzung hausärztlicher Versorgung durch

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Eine Symptombeschreibung, die zwar meist richtig, jedoch keinesfalls neu ist. Sie ist ergänzt durch eine Ideensammlung aus teilweise wieder Aufgewärmtem und Wolkenkuckucksheimen. Doch die Vorstellung fehlt, wie man die Reform umsetzen kann. So lassen sich die Vorschläge der Regierungskommission zur lang erwarteten Reform der Notfallversorgung (NFV) auf den Punkt bringen. Die Reaktionen sind nicht euphorisch.

Wenn sich bei Ihnen zu Hause Wasserflecken an der Decke bilden, suchen Sie dann als erstes einen Architekten auf und besprechen mit ihm Ihre Wunschvorstellung für Ihr neues Traumhaus? Oder versuchen Sie, mit den passenden …

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Mindestens 20 Prozent der hausärztlichen Krankenhauseinweisungen benötigen bei abgesicherter Pflege und Überwachung keine stationäre Hochleistungsmedizin. Besonders in Folge von Krankenhauskonzentrationen im ländlichen Raum, aber auch in sozial benachteiligten urbanen Gebieten können kurzstationäre Interimskliniken für die Grund- und Übergangsversorgung (kGÜv) eine angemessene und patientenfreundliche Behandlung ermöglichen.

Andere Begrifflichkeiten sprechen in diesem Zusammenhang von Kurzliegerbetten, stationärer Low Care-Versorgung, allgemeinmedizinisch orientierten kurzstationären Versorgungsformen, Decision Units (DU), Ambulant Intermediate Care (AIC), Genesungsbetten, betreuter Übernachtung, Patientenhotels, von einer Erweiterten Ambulanten Versorgung (EAV) oder neuerdings von einer Level Ii-Versorgung.

 

Großes Interesse an kurzstationärer

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Nun also doch: Kurz vor dem Ende des Ferienmonats August stellt der Bundesminister sein angekündigtes Sommerprojekt vor: die Eckpunkte für eine flächendeckende Einführung von Gesundheitskiosken. Dazu wählt er publizistisch die Bühne des Hamburger Modellprojektes. Also: Mission accomplished?

Neun Monate nach Abschluss des Koalitionsvertrages sind die Eckpunkte der erste (kleine) Baustein einer langen Aufgabenliste, der jetzt vorläufig konkretisiert wird. Eine solche Bilanz ist im Vergleich zu seinen Vorgängern kein Ruhmesblatt. Und Eckpunkte sind bekanntlich noch keine Gesetzesformulierung. Der Minister äußerte sich auch nicht, inwieweit die Überlegungen politisch oder interministeriell abgestimmt sind …

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Gibt es wirklich kein vorrangigeres Thema in der Gesundheitspolitik, als sich in dem angekündigten sommerlichen Zwischenspurt auf ein vermeintliches Nischenthema wie die Gesundheitskioske zu kaprizieren? Sicherlich bieten sich drängendere Fragen an, aber Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weiß, dass diese zu kompliziert für den Sommerblues sind. So greift er mit der Umsetzung von Gesundheitskiosken eine Forderung des Koalitionsvertrages auf, die unscheinbar daherkommt, aber nicht weniger ist als die Einführung eines Missing Link zwischen der gesundheitlichen Primärversorgung einerseits und der sozialen Dimension von Gesundheit und Krankheit anderseits.

Der Begriff der Gesundheitskioske ist relativ …

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Noch gibt es bis auf den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag keine sichtbaren Aktivitäten zur Reform der Notfallversorgung – die Pandemie ist unverändert das alles beherrschende Thema. Aber das wird sich – hoffentlich, und auch wahrscheinlich – demnächst ändern. Lockern ist angesagt. Dann könnte, glaubt man den Worten des Bundesgesundheitsministers, die Notfallversorgung ziemlich weit oben auf der Agenda stehen. Sie würde sich auch als erster Schritt für die allseitig geforderte große Strukturreform der stationären Versorgung anbieten und darstellen lassen.

Ende 2020 wurde im Observer Gesundheit die Historie der Notfallversorgungsreform aus der …

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Selten gab es im Vorfeld einer neuen Legislaturperiode einen solch einmütigen gesundheitspolitischen Konsens über die Notwendigkeit einer Krankenhausreform. Parteien, Krankenkassen oder Interessensvertretungen sind sich an dieser Stelle erstaunlich deckungsgleich. Es bedürfe eines „gemeinsamen Kraftaktes“[1], eines „lagerübergreifenden Impulses“[2], um die Krankenhausversorgung neu aufzustellen, die DKG fordert gleich eine Bund-Länder-Zukunftskommission[3].

Neben einer Finanzierungsreform stehen dabei immer wieder die unzureichende Investitionsmittelausstattung und die Krankenhausplanung der Länder am Pranger. Die DKG richtete jüngst einen Appell an Bund und Länder, für eine geordnete Struktur der Krankenhausversorgung Sorge zu tragen und dabei einen „kalten Strukturwandel“[4] durch …

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Dr. Matthias Gruhl

Sieht man von den tagesaktuellen, meist Corona-bedingten Themen und den üblichen rückblickenden Analysen auf das Geschehen der letzten Legislaturperiode im Gesundheitswesen ab, dominiert in der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte die Positionierung für die nächste Legislaturperiode. Dabei werden vorrangig die finanziellen Perspektiven für die gesetzliche Krankenversicherung, die Notwendigkeit einer grundlegenden Krankenhausreform und die weitere Digitalisierung benannt. Ebenso häufig finden sich Bekenntnisse zum Aus- und Aufbau einer sektorenübergreifenden Versorgung. So weit, so konsensual. Aber hinter dem Begriff einer „sektorenübergreifenden Versorgung“ (süV) werden völlig unterschiedliche Erwartungen, teilweise in Form eher grundlegender Vorstellungen, teilweise aber

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