Dr. Matthias Gruhl


Dr. Matthias Gruhl

Früher wurden Insider des Gesundheitswesens nach einem guten Hausarzt oder Hausärztin gefragt. Heute lautet die Frage, welche Hausärzte überhaupt noch Patienten aufnehmen. Anfangs schleichend, inzwischen vielerorts offensichtlich sind die wichtigsten Anlaufstellen der gesundheitlichen Versorgung selbst notleidend geworden.

Allen Landarztprogrammen der Länder und kassenfinanzierten Weiterbildungsmaßnahmen zum Trotz ist der Abwärtstrend in der Grundversorgung nicht zu stoppen. Und inzwischen zeichnet sich eine ähnliche Mangelversorgung in der ambulanten Pflege ab. Dazu folgt hier eine Einordung des Status Quo und möglicher Ansatzpunkte zur Stabilisierung des „Rückgrades des deutschen Gesundheitswesens“. So viel vorweg: Ein Primärarztsystem …

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Man reibt sich die Augen, wie einfach es plötzlich war, ein in der Vergangenheit mühsam mäanderndes Gesetzgebungsverfahren durch einen ministeriellen Federstrich zu ersetzen. In Anlehnung an neue US-amerikanische Gepflogenheiten wird das BIÖG per Dekret, das hier Minstererlass heißt, kurz vor Ablauf der Legislaturperiode inauguriert.

Ein Pressetermin mit feierlicher Enthüllung des neuen Standortschildes, eine wortreiche Erklärung mit allen wohlklingenden Vokabeln aus der Präventionswelt und ein wachsweicher Kooperationsvertrag mit dem RKI – mit so wenig Einsatz lässt sich also eine sperrige Anforderung des Koalitionsvertrages erfüllen. Was sind die Rahmenbedingungen aus der Metamorphose …

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23.01.2025

KHVVG reloaded?


Dr. Matthias Gruhl

Besteht eine reale Chance, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) über den nächsten Koalitionsvertrag noch einmal aufzuschnüren? Eigentlich schien nach dem Bundesratsbeschluss vom 22. November 2024 die Debatte abgeschlossen. Doch nach dem jähen Ende der Ampel und mit den anstehenden vorgezogenen Wahlen beginnt die Diskussion über Nachbesserungen erneut. Egal, welche Koalition in der kommenden Legislatur ans Ruder kommt: Es sollte nicht zu viel erwartet werden.

Die Krankenkassen, Länder wie Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, selbst die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, aber vor allem die DKG reaktivierten ihre bisherigen Forderungen nach mehr Geld beziehungsweise einer anderen …

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Dr. Matthias Gruhl

Rund 20 gesundheits- und pflegepolitische Vorhaben sind in dieser Legislaturperiode nicht zum Abschluss gebracht worden. Alle Bemühungen, nach dem Scheitern der Koalition das eine oder andere vermeintlich geeignete Gesetzesvorhaben noch über die parlamentarischen Hürden zu bekommen, werden mit jedem Tag aussichtsloser.

Zwar hofft der Bundesminister im Einzelfall noch auf Einsicht der Opposition (z. B. bei der Suizidprävention) oder versucht, das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit im Verordnungswege durchzusetzen – ob ihm dies aber gelingt, ist mehr als zweifelhaft. Es ist von daher interessanter, den Blick nach vorn in die kommende Legislaturperiode …

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Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) ist der dritte Versuch nach 2019 und 2020 zur Neuformulierung der Notfallgesetzgebung. Während die beiden Vorläufer mutige sektorübergreifende Ansätze beinhalteten, kommt der neue Entwurf mit deutlich geringerer systemischer Veränderungsbereitschaft daher. Nachvollziehbar, wenn man sich das Scheitern der ersten Vorstellungen vergegenwärtigt. Dafür sollte der dritte Versuch aber sitzen.

Aber warum werden die Schrittfehler, die in den Eckpunkten zur Notfallreform vom Januar identifiziert und diskutiert wurden, nicht behoben? Zwar ist eine gewisse Sturheit keine unübliche Praxis in der ministerialen Gesetzesmaschine. Wenn …

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Dr. Matthias Gruhl

Die Reform der Notfallversorgung dominierte die gesundheitspolitische Agenda der letzten Woche. Die Initiative dafür kam jedoch nicht aus dem Bundesministerium für Gesundheit, sondern vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, in dem bei den Koalitionären die Ungeduld und auch die Zweifel wachsen, ob eine Notfallversorgungsreform in dieser Legislaturperiode noch zu realisieren ist.

Zu oft und zu lange folgten den Ankündigungen des BMG keine Taten. Zwischenzeitlich gab es sogar öffentliche Stimmen aus dem BMG, dass man an dem Thema nicht vorrangig arbeite. Und die Länder hatten ihre Beratungsbereitschaft an den Abschluss der Krankenhausreform …

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Dr. Matthias Gruhl

Statt sich im Klein-Klein der vielen Projekte, Ankündigungen und Entwürfe aus dem BMG zu verheddern, hilft es ab und zu, sich die Potentiale und Chancen vor Auge zu führen, die sich aus den Vorhaben entwickeln könnten.

Aus den bisher vorliegenden Bausteinen des Krankenhaus-Reformgesetzes (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KVVG) und dem Entwurf des Gesundheitsversorgungstärkungsgesetzes (GVSG) lässt sich ein neues Zielbild einer Versorgungslandschaft entwickeln, das für ein anderes Gesundheitswesen stehen könnte: regional, vernetzt, ganzheitlich, präventiv und sektorenübergreifend.

 

Blick in die Zukunft in mehreren Etappen

In beiden Gesetzesvorhaben geht es immer wieder um eine …

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Schon der erste Versuch der Regierungskommission vom März, sich der Reform der Notfallversorgung zu nähern, ging bisher folgenlos in der gesundheitspolitischen Diskussion unter. Er ließ zu viele Fragen offen.[1] Leider gilt das Gleiche für die nunmehr vorgelegte neunte Stellungnahme zum Rettungswesen und dessen Finanzierung.

 Licht und Schatten wechseln sich in einem Dreiklang ab:

  • eine lesenswerte faktenbasierte und umfängliche Defizitanalyse, die die Komplexität des Rettungswesens aufzeigt,
  • eine Wiederholung der seit 2018 bekannten Zielvorstellungen, angereichert mit einigen zusätzlichen guten Ideen,
  • aber leider wieder keine Lösung, wie man diese Konzeption in der politischen

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Dr. Matthias Gruhl

Kritische Anmerkungen oder Schwachstellenanalysen über das deutsche Gesundheitswesen erzeugen schnell Konsens und Zustimmung, visionäre Zielbilder („Gesundheit neu denken“, „Wir brauchen eine Komplettreform des SGB V!“) garantieren Applaus aus jedem Auditorium. Was (fast) immer fehlt, ist eine Vorstellung über den notwendigen Transformationsprozess.

Wie kommen wir von den erkannten Mängeln zu einer neuen Struktur? Für eine integrierte ambulant-stationäre Versorgung liefert die Bertelsmann Stiftung dies jetzt ab. Der dritte Teil einer Expertise zur kurzstationären Grund- und Übergangsversorgung zeigt den Weg einer rechtlichen Implementierung für diese neue Versorgungsform auf.

 

Ergänzung hausärztlicher Versorgung durch

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Eine Symptombeschreibung, die zwar meist richtig, jedoch keinesfalls neu ist. Sie ist ergänzt durch eine Ideensammlung aus teilweise wieder Aufgewärmtem und Wolkenkuckucksheimen. Doch die Vorstellung fehlt, wie man die Reform umsetzen kann. So lassen sich die Vorschläge der Regierungskommission zur lang erwarteten Reform der Notfallversorgung (NFV) auf den Punkt bringen. Die Reaktionen sind nicht euphorisch.

Wenn sich bei Ihnen zu Hause Wasserflecken an der Decke bilden, suchen Sie dann als erstes einen Architekten auf und besprechen mit ihm Ihre Wunschvorstellung für Ihr neues Traumhaus? Oder versuchen Sie, mit den passenden …

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Mindestens 20 Prozent der hausärztlichen Krankenhauseinweisungen benötigen bei abgesicherter Pflege und Überwachung keine stationäre Hochleistungsmedizin. Besonders in Folge von Krankenhauskonzentrationen im ländlichen Raum, aber auch in sozial benachteiligten urbanen Gebieten können kurzstationäre Interimskliniken für die Grund- und Übergangsversorgung (kGÜv) eine angemessene und patientenfreundliche Behandlung ermöglichen.

Andere Begrifflichkeiten sprechen in diesem Zusammenhang von Kurzliegerbetten, stationärer Low Care-Versorgung, allgemeinmedizinisch orientierten kurzstationären Versorgungsformen, Decision Units (DU), Ambulant Intermediate Care (AIC), Genesungsbetten, betreuter Übernachtung, Patientenhotels, von einer Erweiterten Ambulanten Versorgung (EAV) oder neuerdings von einer Level Ii-Versorgung.

 

Großes Interesse an kurzstationärer

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Dr. Matthias Gruhl

Nun also doch: Kurz vor dem Ende des Ferienmonats August stellt der Bundesminister sein angekündigtes Sommerprojekt vor: die Eckpunkte für eine flächendeckende Einführung von Gesundheitskiosken. Dazu wählt er publizistisch die Bühne des Hamburger Modellprojektes. Also: Mission accomplished?

Neun Monate nach Abschluss des Koalitionsvertrages sind die Eckpunkte der erste (kleine) Baustein einer langen Aufgabenliste, der jetzt vorläufig konkretisiert wird. Eine solche Bilanz ist im Vergleich zu seinen Vorgängern kein Ruhmesblatt. Und Eckpunkte sind bekanntlich noch keine Gesetzesformulierung. Der Minister äußerte sich auch nicht, inwieweit die Überlegungen politisch oder interministeriell abgestimmt sind …

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