Dr. Martin Danner


Dr. Martin Danner

Die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen sollte stets als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess angelegt sein, der den sich verändernden Rahmenbedingungen des Versorgungsgeschehens und dem medizinischen Fortschritt Rechnung tragen muss.

Daher beinhaltet die Qualitätssicherung stets auch eine Weiterentwicklung von Qualitätszielen und damit auch von Qualitätsindikatoren, Referenzbereichen oder Datenquellen. Die Aufgabe, diesen Weiterentwicklungsprozess zu begleiten, ist sehr anspruchsvoll und erfordert medizinische Fachexpertise, aber auch eine klare Fokussierung auf die Sicherheit der Patienten und den Patientennutzen.

Gerade aktuell stellen sich besondere Herausforderungen, um die Qualitätssicherung auch sektorübergreifend zu etablieren, um Patient Reported Outcomes besser erfassen zu …

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Dr. Martin Danner

Es ist eine große Errungenschaft, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung anhand der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin konkretisiert wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass in der Versorgung diagnostische und therapeutische Verfahren auch tatsächlich einen patientenrelevanten Nutzen aufweisen und für Patientinnen und Patienten sicher sind.

Aus diesem Grunde richten die Patientenorganisationen ihr Antragsrecht beim Gemeinsamen Bundesausschuss, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskatalog aufzunehmen, auch strikt an den Grundsätzen des Nutzennachweises aus. In aller Regel sind die darauf folgenden Nutzenbewertungsverfahren auch fair und Bewertungsergebnisse sachlich sowie rechtlich tragfähig.

 

Nutzenbewertung

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