Dr. Gerhard Nordmann


Dr. Gerhard Nordmann

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat in einem Schreiben an alle bundesunmittelbaren Krankenkassen angekündigt, bei deren Vereinbarungen zur Gesamtvergütung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig die Zügel anzuziehen. Die Juristen der Aufsicht sind der Ansicht, dass man bei den Ersatzkassen die gesetzlichen Vorgaben aus § 87 a SGB V nicht richtig einhalte. Deshalb gibt das BVA auf sechs Briefseiten ein Bündel von Rechtshinweisen, um deren Beachtung man ausdrücklich bittet. Und damit die Aufsichtsbehörden in den Ländern die juristische Kompetenz des BVA auch mitbekommen, ging das Schreiben zur Kenntnis auch an alle Landesgesundheitsministerien.

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