Dr. Dominik von Stillfried


Dr. Dominik von Stillfried

Handstreichartig ist am 24. Mai im Gesundheitsausschuss des Bundestages im Rahmen der Änderungsanträge zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) auch über eine Änderung des gesetzlichen Auftrags an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 120 Abs. 3b SGB V abgestimmt worden. Damit wird das Ziel einer verbesserten Patientensteuerung in der Notfallversorgung zur Entlastung der Notaufnahmen überraschend geschwächt. 

Zum Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist die Abrechnung ambulanter Behandlungen in Notaufnahmen der Krankenhäuser perspektivisch davon abhängig gemacht worden, dass Krankenhäuser auf Basis einer G-BA-Richtlinie Hilfesuchende, die sich selbständig in …

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Dr. Dominik von Stillfried

Nach Erkenntnissen der vergleichenden Gesundheitssystemforschung befinden wir uns in den Industrieländern seit einigen Jahren in einer auf Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit der Gesundheitssysteme zielenden Reformära. Dazu passt der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, das Versorgungsangebot in Deutschland um 1.000 Gesundheitskioske zu ergänzen.

Vorbild ist ein vom Innovationsfonds geförderter Modellversuch in den sozial eher benachteiligten Hamburger Stadtteilen Billstedt und Horn (INVEST). Der Modellversuch zielte darauf, die gesundheitliche Teilhabe und Patientenzufriedenheit der Bevölkerung zu verbessern. Gleichzeitig stand eine höhere Wirtschaftlichkeit und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten im Fokus. Die Intervention umfasste drei Bereiche:

  • die Einrichtung eines

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Der erfolgreiche Kampf gegen das COVID-19-Virus hat viele Väter: persönliches Engagement, organisatorisches Vermögen, finanzielle Mittel. Und das auf vielen Ebenen: in Politik und Verwaltung, in der Wissenschaft, im öffentlichen Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung. Erfolgreich getriggert werden diese Elemente jedoch erst, so scheint es, durch einen weiteren Faktor: Daten.

Israel hat dies jüngst eindrucksvoll bewiesen. Auf der Grundlage eines täglichen Reporting, das den Infektions-, Impf- und Behandlungsstatus aller Bürger umfasst, lagen rasch nach Alterskohorten differenzierte, belastbare Daten vor: zunächst zum Verlust der Immunität nach ca. sechs Monaten und bereits …

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Dr. Dominik von Stillfried

„Soll ich etwas verordnen?“ Diese Frage gehört zum täglichen Brot aller klinisch tätigen Mediziner und hat nun eine völlig neue Komponente: Digitale Gesundheitsanwendungen. Während zurecht noch über Nutzenbewertung und Erstattung von DiGA in der GKV debattiert wird, braucht die Ärzteschaft schnell ein praxistaugliches Tool, um die neuen therapeutischen Möglichkeiten (be-)greifbar zu machen und das ständig wachsende Angebot im Überblick zu behalten. In dieser Verantwortung haben wir mit Blick auf die klinische Praxis ein neues Portal entwickelt und dabei gelernt: Der Bedarf ist groß und die Aufgabe ambitioniert. Wir wünschen uns,

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Dr. Dominik von Stillfried

Aktuell mehren sich die Hinweise aus der ambulanten und stationären Versorgung, dass viele Patientinnen und Patienten aus Sorge vor einer COVID-19-Infektion Arztbesuche verschoben haben. Hier dürften in Kürze erhebliche Nachwirkungen dieser Unterschätzung konkurrierender Gesundheitsrisiken zu sehen sein. Es ist wichtig, die Relationen im Auge zu haben: Laut Robert-Koch-Institut (RKI) gab es am 5. Mai 2020 nur noch rund 22.000 aktiv COVID-19-Infizierte. Zum Vergleich: An einem normalen Tag werden rund 3,9 Millionen Menschen in der vertragsärztlichen Versorgung behandelt. Von diesen sind ein Drittel älter als 75 Jahre, über die Hälfte davon

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Der Referentenentwurf zielt auf eine klare Arbeitsteilung zwischen Akut- und Notfallversorgung. Dazu sollen zwei neue Arten von Institutionen geschaffen werden: Gemeinsame Notfallleitsysteme (GNL) der Rettungsleitstellen und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) der KVen und der Krankenhäuser.

Anders als in den im Dezember 2018 veröffentlichten Eckpunkten zur Notfallreform soll den KVen nun eine zentrale Rolle zukommen. Ihre Zuständigkeit für die gesamte (ambulante) Akutversorgung wird untermauert. Der Sicherstellungsauftrag wird dazu um die „notdienstliche Versorgung“ erweitert. Diese umfasst die vertragsärztliche Versorgung 24/7 für alle Fälle, die einer sofortigen medizinischen Behandlung …

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