Dr. Andrej Rasch

01.12.2025

Eisberg voraus!


Dr. Andrej Rasch

Der Kurs von der Forschung und Entwicklung bis hin zur Versorgung mit einem neuen Arzneimittel ist lang und führt am Ende durch das AMNOG-Verfahren. Abrupte Kurswechsel erschweren schon länger die Navigation.  Seit dem Jahresbeginn gibt es nun eine neue Entwicklung: Die Zielvorgaben werden unmittelbar zum Verfahrensbeginn geändert, jedoch nicht an die pharmazeutischen Unternehmen übermittelt. Etwas mehr Verlässlichkeit und bessere Kommunikation könnten hier Abhilfe schaffen.

Das AMNOG-Verfahren lebt von der zentralen Zielvorgabe eines Vergleichs mit dem aktuellen Therapiestandard. Die sog. zweckmäßige Vergleichstherapie (zVT) ist maßgeblich für die Bewertung des Zusatznutzens neuer …

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Dr. Andrej Rasch

Die Spreu vom Weizen trennen. Dies ist wohl die häufigste Umschreibung des AMNOG-Verfahrens, wo neue Arzneimittel mit und ohne belegten Zusatznutzen identifiziert und dementsprechend bepreist werden sollen. In der aktuellen Reformdebatte wird diese einfache Differenzierungsformel gerade wiederbelebt, um beim nicht belegten Zusatznutzen noch härter vorzugehen.

So elegant die biblische Redewendung klingt, so irreführend ist sie jedoch bei der Nutzenbewertung. Denn ursprünglich sollte die Spreu im „nie erlöschendem Feuer verbrennen“ (Matthäus 3,12), das Gute und Verwertbare also vom Bösen und Nutzlosen getrennt werden.

 

Blick in die Praxis entscheidend

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Dr. Andrej Rasch

Sind die Therapieansätze von heute grundlegend anders als noch vor zehn Jahren? Wenn ja, sollten sie dann auch anders bewertet werden? Dies führt wohl zur einen der drängendsten Fragen der Arzneimittelpolitik: Wie können medizinischer Fortschritt, Evidenzanforderungen und nachhaltige Versorgung in Einklang gebracht werden?

Durch Fortschritt in der Arzneimittelforschung werden zunehmend innovative Therapieansätze entwickelt, die auf eng definierte, schwer erkrankte Patientengruppen mit unzureichenden Behandlungsoptionen ausgerichtet sind. Für das „AMNOG“, also das Verfahren der Bewertung des Zusatznutzens mit anschließender Preisverhandlung, dem sich alle neu zugelassenen Arzneimittel beim Marktzugang in Deutschland stellen müssen, …

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