Dipl.-Psych. Sebastian Baumann


Sebastian Baumann

Psychotherapie ist vielen ein Begriff, doch wie steht es um die Systemische Therapie? Anstatt nur auf das Individuum zu schauen, betrachtet sie die Betroffenen im Kontext ihrer verschiedenen sozialen Netzwerke, wie Familie oder auch Freunde. Das Verfahren ist mittlerweile für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche zugelassen. Doch in der Versorgung richtig angekommen ist die Systemische Therapie leider noch nicht. Eine gesetzliche Flankierung ist erforderlich – warum nicht im derzeit diskutierten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)? Es ist höchste Zeit.

Als neues Verfahren ist die Systemische Therapie in der Versorgung derzeit noch völlig …

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Sebastian Baumann

Geht das nun schon wieder los? Diese Frage stellt sich unweigerlich mit Blick auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Am 22. November 2019 verkündete Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende der Unterausschüsse Psychotherapie und Methodenbewertung im G-BA: „Derzeit bereiten wir einen Antrag auf Nutzenbewertung für den Einsatz des Verfahrens bei Kindern und Jugendlichen vor.“[1] 17 Monate später warten die Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien noch immer – bisher ist nichts passiert. Auch in der neuen Arbeitsplanung des G-BA taucht das Thema nicht auf.

Wie kann das sein? Gibt es …

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Wir haben es geschafft – seit November 2019 ist die Systemische Therapie für Erwachsene als Kassenleistung anerkannt; nur die Nichtbeanstandung des BMG und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger stehen noch aus. Die Details des Leistungsangebots sind in der Psychotherapie-Richtlinie mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt. Dies ist von enormer Tragweite für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. Den bisherigen von der GKV bezahlten Orientierungen der Psychotherapie – psychoanalytisch begründete Verfahren und Verhaltenstherapie – wird mit der Systemischen Therapie eine dritte hinzugefügt. Künftig leider erst einmal nur für Erwachsene, obwohl sie

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Sebastian Baumann

Manche Dinge dauern ja etwas länger. So auch beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Bei der Systemischen Therapie gibt es für den Außenstehenden allerdings mehr Fragen als Antworten. Seit 24. Mai 2017 liegt der Abschlussbericht „Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren“ des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vor. Bei sieben psychischen Störungsbereichen, so nennt es das IQWiG, wurde der Nutzen der Systemischen Therapie festgestellt. Konsequenzen des G-BA daraus bis heute: Keine!

Der G-BA muss transparente und rechtssichere Entscheidungen treffen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, so …

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Seit fast einem Jahr liegt der Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Systemischen Psychotherapie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. In sieben Diagnosebereichen wurde der Nutzen festgestellt. Drei Bereiche braucht es für die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem ist Systemische Therapie immer noch nicht als Kassenleistung aufgenommen, die Beratungen dazu gehen bereits ins sechste Jahr.

Im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben ist eine Entscheidung nach drei Jahren. Für die im Koalitionsvertrag geplante Straffung der Abläufe im G-BA liefert der Umgang mit Systemischer Therapie eine hervorragende Begründung. …

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