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Mit der angekündigten Pflegereform stellt der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Grundpfeiler der bisherigen Pflegeversicherung auf den Kopf. Bei so viel Fokus und Bevorteilung der stationären Pflege muss es einem spa(h)nisch vorkommen, wenn man aus dem ambulanten Bereich kommt.

Auf der einen Seite macht es Sinn, Eigenanteile zu deckeln, auf der anderen Seite war immer klar, dass gerade die Pflegeversicherung keine Vollkaskoversicherung, sondern ein gedeckeltes Teilkasko-System ist. Wenn also jetzt durch eine Reform neue Impulse und Strukturen gesetzt werden sollen, darf man die Verhältnismäßigkeit zwischen ambulant und stationär versorgten Patienten bei …

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In seinem Beitrag „Schuster bleib bei deinen Leisten!“ vom 10. Juli 2023 im Observer Gesundheit bezieht sich Dr. Matthias Wilken vom BPI auf ein Editorial von Dr. Beate Wieseler, Leiterin des Ressorts Arzneimittelbewertung des IQWiG, das im British Medical Journal (BMJ) erschienen ist. Das Editorial wurde begleitend zu einer Studie einer Forschergruppe aus Harvard veröffentlicht, in der untersucht wurde, wie häufig bei bereits zugelassenen Arzneimitteln Zulassungserweiterungen, also Folgezulassungen in neuen Indikationen, einen echten Mehrwert darstellen.

Während zumindest jedes zweite neue Arzneimittel in seinem ersten Anwendungsgebiet den Betroffenen einen nachgewiesenen …

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Im deutschen Gesundheitssystem behandeln, pflegen und versorgen in erster Linie Frauen. Fast vier von fünf Beschäftigten waren 2018 weiblich. Ganz anders sieht es in den Geschäftsführungen und Vorständen oder in der beruflichen und sozialen Selbstverwaltung aus. Frauen sind dort erheblich unterrepräsentiert. Es gestalten und entscheiden vor allem Männer. Für die Krankenkassen könnte sich das dank der Gesetzgebung in dieser Legislaturperiode ändern. Für die Körperschaften der Leistungserbringer*innen, egal ob Vorstand oder Selbstverwaltung, droht hingegen eine totale Fehlanzeige. Es sei denn das Führungspositionengesetz II ändert noch etwas daran.

 

Kleine Anfrage der

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Die gesetzlich verpflichtende Qualitätssicherung (QS) gemäß SGB V, so wie wir sie heute kennen, hat ihre fachlich-methodischen Anfänge in den 1960er Jahren. Zurecht wird die Münchner Perinatalstudie als „Mutter “ aller einrichtungsübergreifenden QS-Verfahren bezeichnet. Grundlage hierfür war das ärztliche Selbstverständnis, bei dem die Qualitätskontrolle des eigenen Handelns im Interesse der Patientinnen und Patienten als ureigenste Aufgabe der ärztlichen Profession verstanden wurde. Als solche war und ist die QS bis heute auch im ärztlichen Berufsrecht und in den Heilberufe- und Kammer-Gesetzen der Länder verankert.

Die Grundidee der Qualitätssicherung war denkbar einfach: …

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