Daniel Dröschel
Dr. h.c. Helmut Hildebrandt, Daniel Dröschel
Krankenkassen erhalten mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) die Möglichkeit, ihre Versicherten auf Gefährdungspotenziale hinzuweisen, sofern sie sich aus Abrechnungsdaten ergeben. Sebastian Hofmann sieht dies in seinem Beitrag im Observer Gesundheit – in Anlehnung an einen ähnlichen Artikel von Jürgen Windeler – kritisch und beschreibt es als eine „Methode mit hohem Risikopotenzial“.
Es brauche „wenig Phantasie, um sich vorzustellen, was ein Schreiben der Krankenkasse über mögliche Gefahren für die eigene Gesundheit in heimischen Wohnzimmern auslösen kann“. Hofmann fordert das Primat der Evidenz und Qualitätssicherung und eine „freiwillige Selbstkontrolle der Kassen“, allerdings so, …