Chakib Lemzouri
Kürzlich hat der Bundestag das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) verabschiedet. In Bezug auf Kontrastmittel ändert sich allerdings nichts – ein folgenschwerer Fehler, der die Patienten- und Versorgungssicherheit gefährdet.
Anlass für das neue Gesetz waren die vermehrten Lieferengpässe der vergangenen Jahre vor allem bei patentfreien Arzneimitteln. So mangelte es beispielsweise nach einer Infektionswelle im letzten Winter insbesondere an Antibiotika sowie Fieber- und Hustensaft für Kinder. Auch Medikamente für Krebspatienten waren zwischenzeitlich knapp. Allein bei den versorgungsrelevanten und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wies die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführte Übersicht über …