Birgit Fischer


Birgit Fischer

Im Juli waren sicher viele Blicke nach Kassel gerichtet. Denn vor dem Bundessozialgericht stand Einiges auf dem Spiel. Vor allem natürlich der Mischpreis.

Das Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hatte Zweifel, ob er gesetzlich hinreichend abgesichert ist. Ärzte, Krankenkassen, Selbstverwaltung und Industrie wollten im Grundsatz am Mischpreis festhalten, auch deshalb, weil niemand besser weiß, wie man bei verschiedenen Zusatznutzenbewertungen zu einem Arzneimittel vernünftig einen Preis ermitteln soll. Aus der Praxis gab es also wenig Veränderungsdruck beim Mischpreis. Und auch die Bundessozialrichter kamen zu einem klaren Ergebnis, denn sie halten den Mischpreis für hinreichend …

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Birgit Fischer

Ist ein Portugiese anders krank als ein Deutscher? Wohl kaum. Warum sollte sich also die medizinische Bewertung danach richten, welche Nationalität ein Europäer hat. Verschieden sind die Lebensbedingungen in Deutschland und Portugal. Eine Differenzierung nach Nationalitäten macht also nur bei den verhandelten Preisen Sinn, nicht bei der medizinischen Bewertung.

Die Bewertung von Arzneimitteln steht und fällt mit der Qualität der Studien.  Dabei ist es völlig egal, ob eine Bewertung von den Zulassungsbehörden kommt oder vom Gemeinsamen Bundesausschuss. Beide brauchen eine gute Bewertungsbasis: Die Zulassungsbehörde, wenn sie das Nutzen-Risiko-Verhältnis beurteilt und …

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