Ariadne Sartorius


Ariadne Sartorius

„Aus Fehlern wird man klug, drum ist auch einer nicht genug“. Dieses Sprichwort scheinen sich die politisch Verantwortlichen bei der Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeut:innen angeeignet zu haben.

Bereits das Psychotherapeutengesetz von 1999 hatte „Geburtsfehler“, als man seinerzeit zwar froh war, die Qualifikationsanforderungen von Psychotherapeut:innen gesetzlich zu regeln und die damaligen sogenannten „Kostenerstattler, Psychagogen und Delegationspsychologen“ in das KV-System holen zu können. Doch was schon nach jahrelangen Kämpfen 1999 nicht gelang, gelang auch 20 Jahre später nicht: eine Finanzierung der Aus-bzw. Weiterbildung des Nachwuchses.

 

Finanzaufwand von bis zu 80.000

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Raster-Psychotherapie ist nun also die neueste Idee, die Jens Spahn uns ins Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) schreiben möchte. Nach vorgefertigten Rastern sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen in Behandlungslinien eingepasst werden. Nichts anderes sieht der Änderungsantrag 49 in einem Konvolut von Formulierungshilfen des BMG für das GVWG vor, obwohl es sich hier erstmal scheinbar patient:innenfreundlich liest: Es soll überprüft werden, ob die psychotherapeutische Versorgung, orientiert am Schweregrad der Erkrankung, bedarfsgerecht sichergestellt wird.

Erforderlichenfalls soll dann die Psychotherapie-Richtlinie angepasst werden. Doch die Profession lässt sich auch diesmal nicht täuschen durch …

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Ariadne Sartorius

Inzwischen ist klar, was absehbar war: Mit dem zweiten, dieses Mal viel längeren Lockdown zeigen sich zunehmend die Belastungen von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie. War es im ersten Lockdown vielleicht für den einen oder anderen noch etwas Neues und zu Entdeckendes, Freunde nunmehr über „Housepartys“ zu treffen, morgens auszuschlafen und auszuprobieren, wie weit selbstorganisatorische Fähigkeiten ausgeprägt sind – und sollten sie das nicht sein, dadurch nicht mit schlechteren Noten bedacht zu werden –, ist die Situation in diesem zweiten Lockdown erheblich problematischer.

Alle haben erkannt, dass das Thema …

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Ariadne Sartorius

Dieser Kampf war erfolgreich: Der Paragraf 92 Absatz 6a Sozialgesetzbuch (SGB) V im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ist gestrichen. Die geplante Regelung, mit der eine vorgeschaltete Stelle, in der Indikation und Dringlichkeit der Behandlung psychisch kranker Menschen geprüft werden sollte, ist nicht mehr Bestandteilt des TSVG. Mit der heutigen Verabschiedung des TSVG im Bundestag ist das endlich amtlich. Jedoch geht unser Protest weiter.

Damit hatte Jens Spahn wohl nicht gerechnet. Auf Initiative von 31 Psychotherapieverbänden wurde eine Petition gegen eine „gestufte und gesteuerte“ Versorgung psychisch kranker Menschen auf …

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Ariadne Sartorius

Psychotherapeuten sind die Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung schon lange bewusst. Nicht hinnehmbar ist, dass Menschen mit psychischen Problemen lange auf einen Therapieplatz warten müssen. Daher ist es gut, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sich des Themas annimmt. Doch was er im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vorsieht, verfehlt die Intention. Speziell geschulte Ärzte und Psychotherapeuten sollen Patienten mit psychischen Problemen voruntersuchen und entscheiden, wer welche Therapie bekommt. Mehr als 159.000 Online-Zeichner und insgesamt über 200.000 Menschen haben eine Petition unterzeichnet, die die geplante Neuregelung kippen soll.

Schon lange fordern …

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