16.05.2022
Ausgewogene weitere Verhandlung um „Observer Gesundheit“ vor dem Bundespatentgericht
Begründete Hoffnung auf fairen Vergleich mit dem Guardian / Urteil nicht vor dem 30. Juni
Prof. Dr. Andreas Lehr, Inhaber und Geschäftsführer Agentur für Gesundheitspolitische Information
Der Kampf um unsere Marke „Observer Gesundheit“ geht weiter im Streit mit dem Guardian. Nach unserer aktuellen Verhandlung am 10. Mai vor dem Bundespatentgericht sind wir zuversichtlich, dass der Prozess ausgewogen verläuft. Die zweistündige zweite mündliche Verhandlung gibt uns sogar Anlass zur Freude. Das Gericht nimmt sich ausreichend Zeit zur Diskussion der Streitpunkte auf Augenhöhe mit den Engländern.
Der zuständige 28. Senat des Bundespatentgerichts ist im Vergleich zu der Verhandlung, die am 25. Januar 2022 stattgefunden hat, nicht mehr wiederzuerkennen: keine kurze Verhandlung mit knapper Begründung zugunsten der Briten mehr.
Wie bereits berichtet, ist unsere Wort-/Bildmarke „Observer Gesundheit“ einem Angriff aus England ausgesetzt. Die internationale Firma Guardian News & Media Limited mit Sitz in London ist der Auffassung, dass deren Marke „The Observer“ leicht mit unserer Marke verwechselt werden kann, und unsere Marke daher jedenfalls im für uns relevanten Teilbereich (Verlags- und Berichtswesen) zu löschen ist. Wir dagegen können eine Verwechslungsgefahr nicht erkennen und haben bekanntlich in den „Verteidigungsmodus“ gegen die vermeintliche britische Übermacht geschaltet.
Prüfung der Argumente auf Augenhöhe mit den Briten
Der Vorsitzende des Senats nimmt sich in der neuen Verhandlung am 10. Mai sehr viel Zeit und führt sachlich und ohne Abschweife durch die Verhandlung. Zunächst wird der Sachverhalt noch einmal ausführlich dargelegt. Anschließend folgen durch den vorsitzenden Richter umfangreiche Ausführungen zur Rechtsauffassung des Gerichts. Unsere Argumente werden detailliert auf Augenhöhe mit den Briten geprüft. Dass die Verhandlung dieses Mal etwas anders läuft, war auch deshalb zu erwarten, weil in den Zuschauerrängen einige Patentanwaltskandidaten saßen, die in den Markensenaten des Bundespatentgerichts einen Teil ihrer Ausbildung ableisten. Für sie offensichtlich ein interessanter und lehrreicher Fall.
Nachdem das Bundespatentgericht seine Rechtsansichten dargelegt hat, erhalten die von uns beauftragten Prozessbevollmächtigten Gelegenheit, zu den Ausführungen des Gerichts Stellung zu nehmen. Von dieser Möglichkeit wird umfangreich Gebrauch gemacht. Es wird insbesondere noch einmal im Detail erläutert, warum wir eine Verwechslungsgefahr nicht zu erkennen vermögen. Der Vorsitzende und die Beisitzerinnen des 28. Senats machen sich während der Vorträge unserer Anwälte sehr viele Notizen, die den Eindruck vermitteln, dass die vorläufig geäußerte Rechtsansicht des Gerichts noch keine endgültige ist.
Senat strebt offenbar vernünftige Regelung zwischen Parteien an
Der vorsitzende Richter weist zwar darauf hin, dass der Senat nach wie vor einen Grad der Verwechslungsgefahr der Marken sieht, der die beantragte Teillöschung von „Observer Gesundheit“ seitens des Guardian rechtfertige. Doch nun will – so unser Eindruck – der Senat eine vernünftige Regelung zwischen den Parteien erreichen. Ein Vergleich wird bereits im Vorfeld des 10. Mai seitens des Bundespatentgerichts diskutiert. Danach soll unsere Wort-/Bildmarke „Observer Gesundheit“ in „Observator Gesundheit“ geändert werden. Diesem Vorschlag können und wollen wir nicht zustimmen, da das Wort „Observator“ als Markenbestandteil ungeeignet ist.
Alle Beteiligten des Verfahrens stellen zwischenzeitlich Aspekte für einen möglichen Vergleich in den Raum, die auch während der Verhandlung auf Augenhöhe diskutiert wurden. Um den Parteien Gelegenheit zu geben, sich über eine mögliche einvernehmliche Regelung weiter auszutauschen und eine solche zu erzielen, fasst der Senat den Beschluss, dass eine Entscheidung nicht vor dem 30. Juni 2022 ergeht.
In den kommenden Wochen wird sich also entscheiden, ob der ausgewogenen zweiten mündlichen Verhandlung vor dem Bundespatentgericht auch ein fairer Vergleich folgt – oder ob das Bundespatentgericht doch ein Urteil sprechen muss.
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„Observer Gesundheit – jetzt Streitgegenstand vor dem Bundespatentgericht“, Observer Gesundheit, 8. November 2021 sowie
„Observer Gesundheit unter britischer Beobachtung“, Observer Gesundheit, 31. Oktober 2019.
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